Zahlungsverkehr erleichtert
(wi) Der Bundestag hat am 5. April darauf verzichtet, zwei außenwirtschaftsrechtliche Verordnungen der Bundesregierung ( 14/5069, 14/5071) aufzuheben. Er folgte dabei einstimmigen Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses vom 28. März ( 14/5672, 14/5673).
Mit der Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wurden Meldeerleichterungen im Zahlungsverkehr vorgenommen. Die Freigrenze für die Meldung außenwirtschaftlicher Zahlungen sowie für die Meldungen der Geldinstitute über Wertpapiergeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr wurde von 5.000 DM auf 12.500 Euro angehoben.
Mit der zweiten Verordnung wurde die Einfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz zum 1. Januar an das geänderte Warenverzeichnis für die EU-Außenhandelsstatistik angepasst. Weitere Änderungen betrafen das Auslaufen des Doppelkontrollverfahrens bei Textileinfuhren aus Litauen sowie den Verzicht auf die Überwachung der Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern.