30. RAHMENPLAN DER GEMEINSCHAFTSAUFGABE
Über 2 Milliarden DM für die regionale Wirtschaftsstruktur
(wi) Für die neuen Länder und Berlin stehen in diesem Jahr vom Bund Barmittel in Höhe von 1,99 Milliarden DM und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,5 Milliarden DM für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung. Dies geht aus dem 30. Rahmenplan der GA für den Zeitraum von 2001 bis 2004 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung ( 14/5600) vorgelegt hat.
Aus GA-Mitteln geförderte Vorhaben werden zur Hälfte von Bund und Land finanziert. Die Bundesmittel für die alten Länder beziffert die Regierung auf 285 Millionen DM, die Verpflichtungsermächtigungen auf 260 Millionen DM. In Ostdeutschland entfallen 25,6 Prozent der Mittel auf Sachsen, 17,7 Prozent auf Sachsen-Anhalt, 16,4 Prozent auf Brandenburg, 15,6 Prozent auf Thüringen, 13 Prozent auf Mecklenburg-Vorpommern und 11,7 Prozent auf Berlin.
Den Löwenanteil der Mittel für Westdeutschland erhalten Niedersachsen mit 30 Prozent, Nordrhein-Westfalen mit 29,4 Prozent und Schleswig-Holstein mit 10,8 Prozent. Bayern ist der Unterrichtung zufolge mit 7,7 Prozent, Hessen mit 7,5 Prozent, das Saarland mit 5,2 Prozent, Rheinland-Pfalz mit 5,1 Prozent und Bremen mit 4,3 Prozent beteiligt.
Neben den nationalen Fördermitteln werden der Regierung zufolge auch Rückflüsse aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingesetzt. In diesem Jahr würden umgerechnet 4,2 Milliarden DM erwartet, von denen 913 Millionen DM eingesetzt werden sollen, um die Ostförderung der GA zu verstärken. Außerhalb der GA eingesetzte EFRE-Mittel würden von den Ländern in voller Höhe kofinanziert. Um die regionale Wirtschaftsstruktur zu verbessern, würden auch Bürgschaften zu Gunsten von gewerblichen Unternehmen gewährt.
Das bisherige Regionalprogramm aus der ERP-Förderung und das ERP-Aufbauprogramm sind den Angaben zufolge in einem ERP-Regionalförderprogramm zusammengefasst worden. Kleinere und mittlere gewerbliche Unternehmen und Freiberufler (ausgenommen Heilberufe) könnten Anträge in GA-Fördergebieten stellen. Die Umsatzgrenze betrage in den alten Ländern und Berlin 40 Millionen Euro, in den neuen Ländern 50 Millionen Euro, heißt es im Rahmenplan.
Wie daraus weiter hervorgeht, bestehen Vorzüge für die neuen Länder und Gesamt-Berlin in der Zinspräferenz von einem halben Prozentpunkt, der längeren Kreditlaufzeit und der höheren Anzahl von tilgungsfreien Jahren sowie der höheren Anteilsfinanzierung in Höhe von 75 Prozent (in den alten Ländern 50 Prozent). Ferner werde in den neuen Ländern ein Kredithöchstbetrag von maximal 3 Millionen Euro gewährt (im Übrigen 0,5 Millionen Euro).