Euro in allgemeiner Verwaltung einführen
(in) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines sechsten Euro-Einführungsgesetzes ( 14/6096) vorgelegt, das der Bundestag am 31. Mai zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen hat.
Die Initiative zielt darauf ab, Geldbeträge im Dienstrecht, im allgemeinen Verwaltungs-, im Sicherheits-, im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht auf den Euro umzustellen. Angesichts der Vielzahl der Beträge mit Signalwirkung bei Gebührenvorschriften und Bußgeldern will die Regierung dabei Abrundungen im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro vornehmen. Aufrundungen sollen in Schritten von 0,5, 1, 10, 100, 1.000 Euro vorgegeben werden. Moderate Erhöhungen seien im Dienst- und Ausländerrecht vorgesehen, wenn die letzte Erhöhung schon länger zurückliegt. Wegen der Glättung entstünden Mindereinnahmen von 2,2 Prozent.