PDS-ANTRAG ABGELEHNT
Haushaltsausschuss gegen Einführung einer kommunalen Investitionspauschale
(hh) Nicht durchsetzen konnte sich die PDS-Fraktion am 30. Mai im Haushaltsausschuss mit ihrem Antrag, eine "kommunale Investitionspauschale" des Bundes wieder einzuführen. Gegen ihren Antrag stimmten alle anderen Fraktionen.
Die PDS hatte ihren Antrag ursprünglich unter dem Titel "UMTS-Milliarden für die Einführung einer kommunalen Investitionspauschale des Bundes" ( 14/4557) eingebracht. Da die UMTS-Erlöse inzwischen verplant seien, habe die Fraktion ihren Antrag entsprechend angepasst, so ein Sprecher. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, aus dem Bundeshaushalt 3 Milliarden DM für eine Investitionspauschale des Bundes für die ostdeutschen Städte und Gemeinden sowie für Kommunen in strukturschwachen Regionen der alten Länder zu verwenden. Die Kommunen hätten am stärksten unter den Einnahmeausfällen durch das Steuersenkungsgesetz zu leiden, hieß es zur Begründung. Diese würden sich allein von 2001 bis 2006 auf rund 53 Milliarden DM belaufen. Während die Städte und Gemeinden derzeit nicht einmal 13 Prozent der gesamten Steuereinnahmen erhielten, sollten sie mit rund 17 Prozent überproportional an den Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand beteiligt werden, so die PDS-Fraktion.
Hinzu komme, dass für das Zukunftsinvestitionsprogramm für den Bund 5 Milliarden DM bereitgestellt würden, während die tatsächlichen Zinsersparnisse des Bundes aus den Erlösen der Versteigerung der Mobilfunklizenzen 6,5 Milliarden DM betrügen. Damit ergebe sich ein haushalterischer Spielraum von 1,5 Milliarden DM, der mit zur Finanzierung dieser Investitionspauschale herangezogen werden könne.
Nach Meinung der SPD ist eine solche kommunale Investitionspauschale finanzpolitisch nicht notwendig. Auch die CDU/CSU lehnte sie ab, weil nicht immer neue Sonderprogramme notwendig seien. Die PDS betonte, dass die Investitionspauschale auch für strukturschwache Gebiete im alten Bundesgebiet gedacht sei.