ZUGANG ZUM SCHIENENNETZ
Gegen Diskriminierung vorgehen
(vb) Das Eisenbahn-Bundesamt soll verpflichtet werden, bei diskriminierendem Verhalten beim Zugang zum Schienennetz einzugreifen. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/6929) heißt es, die Behörde solle die Kompetenz erhalten, diskriminierendes Verhalten zu untersagen. Das Amt solle demnach eingreifen können, wenn technische oder betriebliche Anforderungen gestellt werden, die das erforderliche Maß überschreiten. Auch sollten Trassenpreissysteme untersagt werden, die den diskriminierungsfreien Netzzugang beeinträchtigen. Außerdem will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf die netzbezogene Zuständigkeit von Aufsichtsbehörden und deren Eingriffsmöglichkeiten normieren.
Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Exekutive in seiner Stellungnahme. Allerdings müsse der diskriminierungsfreie Zugang zum Schienennetz durch weitere Instrumentarien abgesichert werden. Nach dem Willen der Länderkammer sollen die Trassenpreise durch eine Regierungsbehörde genehmigt werden.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung zu den Äußerungen der Länderkammer, es sei nicht vorgesehen, die Trassenpreise durch das Eisenbahn-Bundesamt genehmigen zu lassen. Dies würde nach Ansicht der Exekutive zu deutlich mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten führen, ohne dass dies einen entsprechenden Nutzen bringen würde.