GÜTERKRAFTVERKEHR
"Neuregelungen haben sich bewährt"
(vb) Die seit dem 1. Juli 1998 gültigen Neuregelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes haben sich bewährt. Diese Ansicht vertritt die Regierung in einer Unterrichtung ( 14/6906) über die Erfahrungen mit der Neufassung. Mit den Gesetzesänderungen sei dem deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe ein Rahmen geschaffen worden, der trotz der verschärften Wettbewerbsbedingungen auf dem gesamteuropäischen Transportmarkt die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen habe, um grundsätzlich im europäischen Wettbewerb bestehen zu können.
Als wichtigste Neuerung sei die zahlenmäßige Beschränkung von Kabotagegenehmigungen aufgehoben worden. Seitdem dürften Unternehmen mit Sitz in der EU zahlenmäßig uneingeschränkt Binnenförderungen vornehmen. Laut Unterrichtung nehmen infolge dessen in Deutschland die Probleme der illegalen oder missbräuchlichen Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zu. Um derartiges "Sozialdumping" zu unterbinden, habe die Bundesregierung das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr auf den Weg gebracht. Damit würden Unternehmer verpflichtet, nur Fahrer aus Drittstaaten einzusetzen, die sich in einem ordnungsgemäßen Beschäftigungsverhältnis befinden. Nach Angaben der Regierung können für Verstöße gegen die festgesetzten Pflichten hohe Geldbußen ausgesprochen werden.