Forum: Sicherheitspaket II
Wie viel Sicherheit braucht Deutschland?
Der internationale Terrorismus hat sich zu einer weltweiten Bedrohung entwickelt. Um dem Ausmaß der Gewalt und der logistischen Vernetzung der Täter angemessen begegnen zu können, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der noch vor Weihnachten in Kraft treten soll. Das mit drei Milliarden Mark finanzierte Sicherheitspaket .zielt darauf ab, terroristische Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und effektiv zu bekämpfen. Neben zahlreichen Gesetzesänderungen sollen die Sicherheitsbehörden rechtliche Kompetenzen erhalten, um den Datenaustausch, die Grenzkontrollmöglichkeiten und die Identitätssicherheit zu verbessern. Blickpunkt Bundestag hat die fünf Bundestagsfraktionen um eine Bewertung gebeten.
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Scanner für Fingerabdrücke
Sicherheitspaket I
Im September hatte das Bundeskabinett das erste Sicherheitspaket beschlossen. Es enthält den neuen Straftatbestand der Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland und die Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz.
Bislang stellen die Paragrafen 129 und 129 a des Strafgesetzbuches die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen unter Strafe, wenn diese zumindest in Form einer Teilorganisation im Bundesgebiet bestehen. Durch den neuen Paragrafen 129 b des Strafgesetzbuches soll der Straftatbestand künftig auch für ausländische terroristische Vereinigungen gelten. Mit der Streichung des Reli.gionsprivilegs im Vereinsrecht will die Bundesregierung ein Verbot extremistischer Vereinigungen ermöglichen, die unter dem Deckmantel einer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft agieren.
Sicherheitspaket II
Im November hat das Bundeskabinett einen zweiten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus verabschiedet, der die Anpassung zahlreicher Sicherheitsgesetze und ausländerrechtlicher Vorschriften vorsieht.
Das zweite Gesetzespaket enthält Neuregelungen für das Bundeskriminalamt, den Bundesgrenzschutz, den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst, die zum Teil auf fünf Jahre befristet sind.
Neue Rechtsgrundlagen sollen künftig die Ermittlungskompetenzen des Bundeskriminalamtes erweitern. Mit dem neu geschaffenen Paragrafen 129 b des Strafgesetzbuches fiele auch die Verfolgung ausländischer terroristischer Vereinigungen in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskriminalamtes. Ein Fall für das BKA wären zudem schwere Formen von Datennetzkriminalität. Für diesen erweiterten Aufgabenbereich sollen aus dem Antiterrorpaket zusätzlich rund 85 Millionen Mark (rund 43 Millionen Euro) bereitgestellt werden.
Für den Bundesgrenzschutz sieht der Entwurf eine Regelung zum Einsatz so genannter Sky-Marshalls an Bord von Flugzeugen vor. Darüber hinaus sollen Beamte des Bundesgrenzschutzes künftig Personen nicht nur anhalten und befragen, sondern auch die Ausweispapiere überprüfen können. Aus dem Antiterrorpaket soll der Bundesgrenzschutz etwa 242 Millionen Mark (124 Millionen Euro) erhalten.
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BGS-Angehörige bei der Grenzkontrolle
Dem Verfassungsschutz fließen aus dem Drei-Milliarden-Programm zusätzlich rund 19 Millionen Mark (9,7 Millionen Euro) zu. Die Behörde erhält das Recht, auch Bestrebungen zu beobachten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten, da sie ein gefährlicher Nährboden für den wachsenden Terrorismus sind. In einigen Landesverfassungsschutzgesetzen sind solche Bestrebungen bereits verankert. Zur Aufklärung von Organisationen und Personen, die sicherheitsgefährdender Handlungen verdächtigt werden, soll es dem Verfassungsschutz zudem möglich sein, Informationen über Konten einzuholen. Gleiches soll für Auskünfte von Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen gelten.
Terrorismus
Terrorismus ist eine Form des politischen Extremismus, die auf die Beseitigung des demokratischen Verfassungsstaates mittels systematischer Anwendung massiver Gewaltakte zielt. Die freiheitlich demokratische Grundordnung soll destabilisiert und durch ein Regime der eigenen Wahl ersetzt werden. Kennzeichen des Terrorismus ist die Verübung schwerer Anschläge durch arbeitsteilig organisierte, grundsätzlich verdeckt operierende Gruppen.
Siehe auch "Der aktuelle Begriff", eine Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Bestellung unter Tel. (030) 227-38626 oder im Internet unter www.bundestag.de/aktuell.
Durch Neuregelungen im Ausländergesetz soll ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Personen möglich werden, die die innere Sicherheit durch politisch motivierte Gewalttaten gefährden, zu Gewalttaten aufrufen oder extremistischen Vereinigungen angehören. Darüber hinaus sollen Grundlagen für eine intensivere Zusammenarbeit der Auslandsvertretungen mit den Sicherheitsbehörden geschaffen und der Zugriff auf Personendaten erweitert werden.
Im Asylverfahren soll über Tonbandaufnahmen und Sprachanalysen die Herkunftsregion bestimmt werden können. Zudem ist beabsichtigt, die Aufbewahrung der gewonnenen Daten auf zehn Jahre zu verlängern. Die Fingerabdrücke können künftig auch mit den Daten des Bundeskriminalamtes abgeglichen werden.
Kosten und Finanzierung
Für die Terrorbekämpfung will die Bundesregierung drei Milliarden Mark (1,55 Milliarden Euro) bereitstellen, die über eine zweistufige Erhöhung der Tabaksteuer um je einen Cent (knapp zwei Pfennig) und die Anhebung der Versicherungssteuer von 15 auf 16 Prozent gegenfinanziert werden. Aus diesem Etat werden rund 1,5 Milliarden Mark der Bundeswehr zur Verfügung gestellt. Das Auswärtige Amt erhält 200 Millionen Mark. Weitere 200 Millionen Mark gehen an das Entwicklungshilfeministerium, die Ressorts Finanzen und Justiz erhalten zusammen 100 Millionen Mark. 500 Millionen Mark gehen an das Innenministerium. Einen Restbetrag von rund 500 Millionen Mark will die Regierung als Reserve zurückhalten.
Für das kommende Haushaltsjahr stehen dem Sicherheitsbereich 4,3 Milliarden Mark (2,2 Milliarden Euro) zur Verfügung. Hinzu kommen die zusätzlichen Finanzmittel aus dem Drei-Milliarden-Paket der Bundesregierung in Höhe von rund 500 Millionen Mark. Das Bundesinnenministerium gibt rund 60 Prozent seines Etats von rund 7 Milliarden Mark (rund 3,6 Milliarden Euro) für die innere Sicherheit aus.
Änderungen im Ausländerzentralregistergesetz betreffen die Visadatei, in der derzeit nur Daten über Visaanträge gespeichert werden. Sie soll zu einer Visaentscheidungsdatei ausgebaut werden. Bei Personenkontrollen könnte damit sofort festgestellt werden, ob sich ein Ausländer legal in Deutschland aufhält. Ferner soll auch die Möglichkeit so genannter Gruppenauskünfte ausgeweitet werden. Gemeint ist die Übermittlung von Daten einer Mehrzahl von Ausländern, die anhand der im Ausländerzentralregister gespeicherten Informationen einer "Gruppe" zugeordnet werden können – etwa alle männlichen Asylbewerber aus der Türkei im Alter zwischen 20 und 30 Jahren, die im August 1999 in Sachsen-Anhalt untergebracht waren.
Änderungen im Luftverkehrsgesetz zielen auf eine Erweiterung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen, die in sicherheitssensiblen Bereichen bei Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen beschäftigt sind. Die Luftfahrtbehörden sollen künftig uneingeschränkte Auskunft über diesen Personenkreis einholen können.
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Terroristenziel Flugzeug.
Im Pass- und Personalausweisgesetz soll die computergestützte Identifizierung von Personen verbessert werden, um zu verhindern, dass sich Personen mit Papieren ähnlich aussehender Personen ausweisen. Der Entwurf sieht vor, neben Lichtbild und Unterschrift weitere biometrische Merkmale wie den Fingerabdruck oder Handformen in Pass und Personalausweis aufzunehmen. Die Daten werden erfasst und mit Hilfe mathematisch-statistischer Methoden so abstrahiert, dass von ihnen so genannte Referenzmuster abgespeichert und durch Sensoren oder Scanner gelesen werden können.
Rechtsstaatlichkeit wahren
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Dieter Wiefelspütz, SPD dieter.wiefelspuetz@bundestag.de
Mit dem Sicherheitspaket II werden den Sicherheitsbehörden die gesetzlichen Befugnisse zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus gegeben. Schwerpunkte sind die Verbesserung des Informationsaustausches, die Verhinderung der Einreise terroristischer Straftäter und notwendige identitätssichernde Maßnahmen.
Mit unserem Koalitionspartner stellen wir sicher, dass die Sicherheitsbehörden unseres Landes in ihrer Funktion gestärkt werden, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit dabei aber gewahrt bleibt. Die Erweiterung der Befugnisse wird durchgängig mit der Festlegung von Kontrollrechten der parlamentarischen Gremien und der Beachtung der Rechte der Betroffenen verknüpft. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit wird den Grundsätzen des Datenschutzes Genüge getan.
Terroristische Täter müssen schnell ausgewiesen werden können. Die Ausweisung oder Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis darf jedoch erst erfolgen, wenn der Betreffende die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands gefährdet.
Durch die Änderung des Pass- und Personalausweisgesetzes sollen neben Lichtbild und Unterschrift weitere biometrische Merkmale in Ausweisdokumente aufgenommen werden, um Personen, die unter wechselnden Namen und mit wechselnden Papieren terroristische Anschläge planen, besser identifizieren zu können. Einzelheiten ihrer Verwendung müssen durch ein besonderes Bundesgesetz geregelt werden. Für die Festlegung dieses Gesetzesvorbehalts hat sich die SPD-Fraktion mit ihrem Koalitionspartner erfolgreich stark gemacht. Über die Aufnahme biometrischer Merkmale wird in einem gesonderten, ordentlichen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zu beraten und zu entscheiden sein.
Gesetzesentwurf korrigieren
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Wolfgang Bosbach, CDU/CSU wolfgang.bosbach@bundestag.de
Auch Deutschland muss nach den Angriffen vom 11. September seine Verteidigung gegen den internationalen Terrorismus stärken. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzespaket wird dieser Herausforderung an entscheidenden Stellen nicht gerecht.
Es ist richtig, einen neuen Aufenthaltsversagungs- und Ausweisungsgrund für Unterstützer des internationalen Terrorismus einzuführen. Aber das muss angesichts der Schwere der Gefahr bereits bei konkreten Anhaltspunkten gelten, nicht erst wenn unsere Behörden es beweisen können. Außerdem brauchen wir bei solchen Verdächtigen eine dauerhafte Einreisesperre, damit sie nicht über genehmigungsfreie Kurzaufenthalte in Deutschland gefährlich werden können. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den Resolutionen des Weltsicherheitsrates zur Versagung von Asyl für Terroristen sind nicht voll erfüllt. Die Aufnahme von Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Identifizierungsmerkmalen in alle Ausweispapiere ist nicht erfolgt. Bei den neuen Befugnissen der Sicherheitsdienste sind wichtige Bereiche des Extremismus ausgespart worden. Eine bundesweite Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Aufenthaltstiteln und Einbürgerungen von Personen aus Problemstaaten fehlt. Ebenso fehlt eine Verlängerung der Auskunftsrechte über Handy-Verbindungsdaten. Ein Ersatz für die Kronzeugenregelung steht weiter aus. Auslandsterrorismus (§ 129 b Strafgesetzbuch) gehört in den Katalog jener Straftaten, bei denen die Sicherheitsdienste Gespräche überwachen dürfen.
Die ursprünglich geplanten Bestimmungen sind an entscheidenden Stellen verwässert und die Hürden für die Sicherheitsbehörden erhöht worden. Das schwächt die Sicherheit unseres Landes und muss korrigiert werden.
Verhältnismäßige Maßnahmen
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Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen volker.beck@bundestag.de
Die Anschläge vom 11. September stellen eine neue Form des Terrorismus dar. Die schwierige Aufgabe für die Politik lautet: Wie kann der demokratische Rechtsstaat seinen Bürgern das Maximum an Sicherheit garantieren, ohne dass dabei Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleiben? Es geht um mehr Sicherheit für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger.
Wer eine liberale und weltoffene Innenpolitik, wer Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit verteidigen will, muss verhältnismäßige Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit finden. Mit den beiden Sicherheitspaketen verbindet die rot-grüne Koalition die strenge Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien mit der notwendigen Effektivität bei der Kriminalitätsbekämpfung und Terrorprävention.
Seriöse Kritiker müssen anerkennen: Ursprüngliche Spitzen – wie die verdachtsunabhängige Vorermittlungskompetenz des Bundeskriminalamtes oder die Ausweisung von Ausländern bei bloßem Terrorismusverdacht – sind gekappt. Diese Vorschläge waren weder "verhältnismäßig" noch "bürgerrechtsfreundlich". Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz, wie es jetzt auf den Weg gebracht wurde, hat die Koalition verhältnismäßige Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit der Bevölkerung gefunden. Ob noch etwas verbessert werden muss, ist in einer umfassenden Anhörung mit den Fachleuten zu erörtern. Das Gesetz stellt aber schon jetzt klar: Nicht jede Maßnahme taugt für die Ewigkeit. Viele sind deshalb zeitlich befristet. Es wäre wünschenswert, wenn wir sie in fünf Jahren nicht mehr verlängern müssten.
Gefahr des Missbrauchs
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Max Stadler, FDP max.stadler@bundestag.de
Die Politik hat die Pflicht, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten und den Terrorismus wirksam zu bekämpfen. Aber sie darf dies ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln tun. Das zweite so genannte Antiterrorpaket der Bundesregierung enthält neben richtigen und notwendigen Vorschlägen viele Maßnahmen, die in der Vergangenheit aus guten, immer noch gültigen Gründen abgelehnt worden sind. Die FDP befürwortet, dass neue Identifizierungsmerkmale wie zum Beispiel Fingerabdrücke in Ausweispapiere aufgenommen werden, aber nur zum Zweck der Identifizierung von Personen. Jede Referenzdatei, in die diese Merkmale eingespeichert werden, birgt die Gefahr der Verwendung solcher Daten über den eigentlichen Zweck hinaus und damit die Gefahr des Missbrauchs.
Die weitreichenden Auskunftsbefugnisse des Verfassungsschutzes gegenüber privaten Unternehmen können auch unbeteiligte Bürger betreffen. Deshalb muss ein hinreichender Schutz der Betroffenen gewährleistet sein. Hier hinterlässt der Gesetzesentwurf noch viele Fragezeichen: Sind die Voraussetzungen klar genug formuliert? Haben die Betroffenen die Möglichkeit, gegen sie gerichtete Überwachungsmaßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen? Reichen die Kontrollmechanismen aus?
Es ist ein schwerer Fehler, über solche Fragen mit leichter Hand hinwegzugehen. Deshalb ist der von Rot-Grün durchgeboxte Zeitplan für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs völlig unangemessen. Die FDP bleibt im Übrigen dabei: Die wirkungsvollste Maßnahme zur Erhöhung der inneren Sicherheit ist die bessere personelle, finanzielle und technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Die besten Gesetze nützen nichts, wenn sie nicht vollzogen werden können.
"Otto-Katalog" birgt Sprengsätze
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Petra Pau, PDS petra.pau@bundestag.de
Die Bezeichnung "Otto-Katalog" klingt freundlich, zu freundlich. Denn das von Innenminister Schily (SPD) vorgelegte Maßnahmenbündel zur Bekämpfung des "internationalen Terrorismus" birgt Sprengsätze. Ein Kommentator schrieb jüngst von einer "großen Grundgesetzreform". Sein Fazit: "Man kann es als Abschied von der liberalen Verfassungsidee bezeichnen. Denn der verheißende Zugewinn an Sicherheit durch den Staat wird mit einem signifikanten Verlust an Sicherheit vor dem Staat – also Freiheit – bezahlt." Er hat Recht. Und doch – oder gerade deshalb – versucht die Regierung, die Hürde "Bundestag" im Sprinttempo zu überlaufen.
Die PDS-Fraktion versuchte am 21. November mit einer öffentlichen Anhörung etwas mehr Licht ins Dunkel der aktuellen Gesetzesanträge und Vorschriften zu bringen. Rede und Antwort standen sachkundige Bürgerrechtler, Anwälte, Datenschützer, Computerexperten sowie Leute, die sich im Ausländerrecht und seiner Handhabung auskennen. Abschließend stellte ich allen die simple Frage: "Welche Maßnahmen aus dem 'Otto-Katalog' könnten geeignet sein, dem Terrorismus à la 11. September 2001 Einhalt zu bieten?" Die einhellige und beredte Antwort war: Schweigen!
Es fehlt hier der Raum, die so genannten Antiterrorvorschläge einzeln zu bewerten. Aber insgesamt folgen sie dem Trend: mehr Geheimdienste, weniger Datenschutz, mehr Strafen, weniger Ausländer, mehr Sonderrechte und zu alledem – möglichst keine Kritik. Ein solches "Sicherheits"-Konzept wurde schon einmal verfolgt – und zwar in einem historischen "Feld-Versuch". Es ist gescheitert, spätestens 1989/90. Niemand sollte es neu auflegen.