KRANKENHAUSLEISTUNGEN
Vergütung nach Fallpauschalen
(ge) Für die Vergütungen von Krankenhausleistungen wird ein Fallpauschalensystem eingeführt. Der Bundestag nahm am 14. Dezember das Fallpauschalengesetz von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6893) gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen an. Damit wird eine Ein- und Überführungsphase des Systems bis zum Ende des Jahres 2006, dessen Einbindung in den Grundsatz der Beitragsstabilität sowie eine verstärkte Transparenz- und Qualitätsverpflichtung der Krankenhäuser geregelt ( 14/7824, 14/7862).
In den Augen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen führt das leistungsgerechte Fallpauschalensystem zu einer gerechten Vergütung im stationären Versorgungsbereich. Mit Rücksicht auf Kliniken und Krankenkassen seien die Neuerungen als "lernendes System" angelegt. Eine Langzeiteinführungsphase ermögliche es, sich mit dem System vertraut zu machen und auf Fehlanreize hinzuweisen. Für die CDU/CSU wurden mit dem Gesetz australische Regeln für ein nicht abgeschlossenes deutsches System eingeführt, mit dem die Krankenhäuser arbeiten sollten. Es sei daher nicht abzuschätzen, welche negativen Auswirkungen für die Krankenhäuser in der Praxis daraus folgten. Die Fraktion hatte keine Mehrheit für einen Entschließungsantrag ( 14/7843), wonach die Regierung von der Einführung eines pauschalierten Vergütungssystems unter Budgetbedingungen absehen sollte. Die FDP begrüßte grundsätzlich die Zielrichtung des Vorhabens, bemängelte jedoch, dass kein echtes Preissystem installiert worden sei. Einen Entschließungsantrag ( 14/7844), mit dem die Abgeordneten ein klares, eindeutiges Preissystem fordern, fand keine weitere Unterstützung. Für die PDS hängt der Erfolg eines Krankenhauses nun im Wesentlichen davon ab, Kosten und Leistungen zu minimieren.