Die Regierung solle auf Nordkorea dazu bringen, die Ankündigung des Austritts aus dem NVV zurückzunehmen. Ferner sei über eine Fortentwicklung des Kündigungsrechts des NVV zu diskutieren.
Ziel sei, dass eine Kündigung des Atomwaffensperrvertrages künftig eine internationale Konferenz voraussetzt, die Raum für Diplomatie schafft und als Stolperdraht fungiert: Wer sich dem Kontrollregime ohne eine solche Konferenz entzöge, wäre automatisch ein Fall für den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
Die Bundesregierung solle ferner diplomatische Mittel nutzen, damit die drei Länder Indien, Pakistan und Israel, die noch abseits des Vertrages über die Nichtweiterberbreitung von Atomwaffen (NVV) stehen, sich den internationalen Normen des NVV nicht weiter versagen und dem Vertragswerk beitreten. Dies ist unter anderem Inhalt eines Antrages der Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/5254).
Im Verbund mit den Partnern müsse die Bundesregierung ferner darauf hinwirken, dass der Iran bestehende Zweifel über die hinter seinem Nuklearprogramm stehenden Intentionen umfassend ausräumt. Des Weitern müsse die Regierung diejenigen Staaten beeinflussen, deren Ratifizierung Voraussetzung für das Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ist. Sie müsse sie dazu bringen, die dafür erforderlichen Schritte zu unternehmen und bis zu diesem Zeitpunkt keine Atomversuche oder sonstigen Kernexplosionen zu unternehmen.
Sie solle auch gemeinsam mit den Verbündeten und Partnern die regionale Konfliktdiplomatie fördern. Es bedürfe gemeinsamer und koordinierter diplomatischer Anstrengungen der USA, Westeuropas und anderer Gegenden der Welt, um regionale Konfliktlagen im Nahen Osten und in Südasien zu begleiten und zu bearbeiten. In beiden Regionen sollten Gespräche über nukleare Abrüstung in die Wege geleitet werden, die zur Schaffung kernwaffenfreier Zonen in diesen Regionen führen könnten, wie es sie bereits in Lateinamerika, in der Karibik, in Afrika, im Südpazifik und in Südostasien gibt.
Die Freien Demokraten haben unterdessen in einem Antrag ( 15/5257) verlangt, die USA sollten taktische Atomwaffen aus Deutschland abziehen, um die Glaubwürdigkeit des nukleares Nichtverbreitungsregimes zu stärken. Damit würden sie ein Zeichen dafür setzen, dass auch die Abrüstungsverpflichtung der Nuklearwaffenstaaten als integraler Bestandteil des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) "ernst genommen und nachdrücklich verfolgt" werde.
Die USA, so die Liberalen weiter, hätten bis heute fast 500 taktische Nuklearwaffen in Europa stationiert, davon etwa 150 in Deutschland. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe sei bis heute die Bundeswehr an den Vorbereitungen zu einem Einsatz dieser Waffen beteiligt.
Dabei sei die Fähigkeit zum Einsatz von taktischen Nuklearwaffen von deutschem Boden aus heute angesichts der veränderten Bedrohungslage sicherheitspolitisch nicht mehr zwingend. Die gegenwärtige NATO-Strategie könne auch ohne diese Option beibehalten werden. Mit einer Verlegung dieser Waffen in eine rückwärtige sichere Aufbewahrung in den USA könnten diese im Umfeld der Überprüfungskonferenz zum NVV ein wichtiges erstes Signal aussenden, dass auch die Abrüstungsverpflichtung als Bestandteil des Nichtverbreitungsregimes erst genommen werde. Das Parlament hat die Initiative an den Auswärtigen Ausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Neben dem Irak haben im vergangenen Jahr vor allem der Iran, Nordkorea und Libyen im Zentrum der internationalen politischen Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung gestanden. Dies geht aus dem Jahresabrüstungsbericht 2003 der Bundesregierung ( 15/3167) hervor, den der Bundestag am 14. April einmütig billigte. Er verabschiedete gleichzeitig eine Entschließung, in der er empfiehlt, in künftigen Jahresabrüstungsberichten von ihr geplante Initiativen in Abrüstungsgremien stärker darzustellen.