Recht. Für ein einheitliches Umweltrecht und gegen Kompetenzwirrwarr spricht sich die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/927) aus. Das Umweltrecht soll im Grundgesetz unter einem eigenen Kompetenztitel "Recht der Umwelt" innerhalb der konkurrierenden Gesetzgebung zusammengefasst werden. Die Rahmengesetzgebung für Naturschutz, Landschaftspflege, Wasserhaushalt und Raumordnung solle in die konkurrierende Gesetzgebung ohne Erforderlichkeitsklausel überführt werden, zudem die Erforderlichkeitsklausel sowohl für die Luftreinhaltung und den Lärmschutz als auch für die Abfallwirtschaft aufgehoben werden. Nach dem Willen der Linken soll kein generelles Abweichungsrecht der Länder im Umweltrecht vorgesehen sein, Abweichungsrechte dürfe es nur in "klar definierten, Einzelbereichen" geben. Auf dieser Grundlage soll die Regierung bis 2008 einen Entwurf eines Umweltgesetzbuches vorlegen, in dem das Umweltrecht zusammengefasst ist. Die geplante Neuverteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern sei nach dem Urteil des Sachverständigenrats für Umweltfragen "unsystematisch, lückenhaft und extrem konfliktanfällig" und habe eine Zersplitterung des Umweltrechts zur Folge, heißt es. Würden die Kompetenzen verteilt wie geplant, bliebe der Umweltschutz in Deutschland "über Jahre hinweg gelähmt".