Auswärtiges. Die Bundesregierung soll alles tun, damit die Verhafteten in Weißrussland, unter anderem der Kandidat für die Präsidentschaftswahlen, Alexander Kosulin, "unverzüglich" freigelassen werden. So lautet eine Forderung des Bundestages. Er beschloss am 29. März mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag (16/1077), den diese vier Fraktionen vorgelegt hatten. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.
Ferner beschloss das Parlament, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Demokratiebewegung und die Zivilgesellschaft in Weißrussland zu unterstützen. Mit Russland sei "kontinuierlich" ein Dialog über die Situation in dem osteuropäischen Land zu führen. Weiter war die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten der Meinung, die Regierung müsse sich für eine Strategie der EU gegenüber Weißrussland einsetzen, die auch Sanktionen einschließt.
In Frage komme beispielsweise das Einfrieren von Konten sowie restriktive Maßnahmen gegen diejenigen, die für die Verletzung der internationalen Wahlstandards verantwortlich sind. Die Sanktionen müss-ten diejenigen treffen, die an Repressionen gegen Demonstranten im Zusammenhang mit den Wahlen beteiligt gewesen seien. Der Bundestag forderte die Bundesregierung weiterhin auf, sich dafür einzusetzen, dass der Führer der weißrussischen Oppositionsbewegung, Alexander Milinkjewitsch, zum nächsten Treffen des Allgemeinen Rats der Europäischen Union eingeladen wird. Der Rat findet in einer Woche in Luxemburg statt.
Das Parlament bekundete im Übrigen seine Auffassung, dass die Präsidentschaftswahl in Weißrussland nicht den internationalen Standards entsprochen hat. Die Abgeordneten schlossen sich der Bewertung der Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa an, dass diese Wahl weder fair noch frei gewesen sei.
Der Bundestag hat darüber hinaus der Demokratiebewegung in dem osteuropäischen Land bescheinigt, dass sie an Kraft und Zustimmung gewonnen habe. Die Menschen dort würden beginnen, ihre Angst zu überwinden, heißt es in dem vom Parlament mit überwältigender Mehrheit angenommenen Antrag.