Petitionen. Für eine Änderung der "starren und unflexiblen" Beihilfevorschriften hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 10. Mai einstimmig, der Bundesregierung die zugrunde liegende Eingabe "zur Erwägung" zu überweisen.
Der Petent, ein pensionierter Soldat, führte aus, dass er nach der Entfernung eines Zahns im Unterkiefer die entstandene Zahnlücke mit einem Implantat schließen lassen wollte. Die Kosten hierfür hätten rund 2.000 Euro betragen. Die Wehrbereichsverwaltung habe jedoch den vorgelegten Heil- und Kostenplan mit der Begründung abgelehnt, nach den Beihilfevorschriften des Bundes würden in der Regel bis zu drei - unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu vier - Implantate pro Kiefer gezahlt. Da er jedoch schon fünf vom Dienstherrn bezahlte Implantat habe, seien die Kosten der Überkronung nicht erstattungsfähig. Der alternative Heil- und Kostenplan, der die Entfernung vorhandener Kronen und die Schließung der entstandenen Zahnlücke durch eine Brücke und neue Überkronungen vorsieht, sei nach Auskunft der Wehrbereichsverwaltung hingegen beihilfefähig - obwohl die Kosten mit rund 4.000 Euro mehr als doppelt so hoch liegen. Nach Meinung der Ausschussmitglieder widerspricht das dem haushaltsrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.