Abgeordnete
15. Wahlperiode
Dr. Karlheinz Guttmacher, FDP
Diplomchemiker, Diplomlehrer
Geboren am 24. August 1942 in Danzig; verheiratet, zwei
Kinder.
Grundschule Hessen, 1961 Abitur in Wernigerode. 1963 bis 1970 Studium an der Universität Jena mit Abschlüssen als Diplomchemiker und Diplomlehrer, 1975 Promotion, 1990 Habilitation.
Dezernent für studentische und akademische Angelegenheiten der Friedrich-Schiller-Universität Jena, nebenbei Vorlesungen auf dem Gebiet der Chemie in der Ausbildung von Diplomchemikern, wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet Glas und Keramik sowie der analytischen Chemie, Promotion und Habilitation in der Anorganischen Chemie.
Mitglied der Chemischen Gesellschaft Deutschlands.
1961 Eintritt in die liberale Partei LDPD, 1990 Kreisvorsitzender der FDP Jena, seit 1991 Mitglied des Landesvorstandes und ab 1995 des Präsidiums der FDP Thüringen, ab Dezember 1994 Mitglied des Bundesvorstandes der FDP 1990 Stadtrat im Magistrat der Stadt Jena.
Seit 09.06.2002 Landesvorsitzender der FDP in Thüringen.
Mitglied des Bundestages seit 1990
Grundschule Hessen, 1961 Abitur in Wernigerode. 1963 bis 1970 Studium an der Universität Jena mit Abschlüssen als Diplomchemiker und Diplomlehrer, 1975 Promotion, 1990 Habilitation.
Dezernent für studentische und akademische Angelegenheiten der Friedrich-Schiller-Universität Jena, nebenbei Vorlesungen auf dem Gebiet der Chemie in der Ausbildung von Diplomchemikern, wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet Glas und Keramik sowie der analytischen Chemie, Promotion und Habilitation in der Anorganischen Chemie.
Mitglied der Chemischen Gesellschaft Deutschlands.
1961 Eintritt in die liberale Partei LDPD, 1990 Kreisvorsitzender der FDP Jena, seit 1991 Mitglied des Landesvorstandes und ab 1995 des Präsidiums der FDP Thüringen, ab Dezember 1994 Mitglied des Bundesvorstandes der FDP 1990 Stadtrat im Magistrat der Stadt Jena.
Seit 09.06.2002 Landesvorsitzender der FDP in Thüringen.
Mitglied des Bundestages seit 1990
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des
Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben
werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen
Handbuches veröffentlicht.
Quelle:
http://www.bundestag.de/mdb/mdb15/bio/G/guttmka0