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Dieter Wiefelspütz
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Presse im Juni 2005

Hände weg von der Verfassung!
POSITIONEN: Eine Frage des Vertrauens (1)

Nur die Vertrauensfrage kann die Blockade der Bundespolitik aufbrechen
VON DIETER WIEFELSPÜTZ

Der Weg zu vorgezogenen Bundestagswahlen ist nach dem Grundgesetz möglich, aber der Weg ist schmal. Nur wenn der Bundeskanzler im Parlament keine Mehrheit hat, kommen eine Auflösung des Bundestages und Neuwahlen in Betracht. Das Grundgesetz kennt kein Selbstauflösungsrecht des Bundestags.
Gemäß Artikel 68 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen, nachdem ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gefunden hat. Der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage isoliert oder verbunden mit einem Sachantrag, insbesondere einer Gesetzesvorlage, stellen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Kräfteverhältnisse im Bundestag die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers so beeinträchtigen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag. Entscheidend ist, ob aus der Sicht des Bundeskanzlers eine politische Lage der Instabilität gegeben ist.
Es gibt freilich eine entscheidende verfassungsrechtliche Grenze. Artikel 68 des Grundgesetzes darf nicht dazu missbraucht werden, dass ein Bundeskanzler und eine mit ihm zusammenarbeitende Parlamentsmehrheit den Bundestag zu einem beliebigen Zeitpunkt auflösen. Bislang haben sich das Bundesverfassungsgericht und das rechtswissenschaftliche Schrifttum bei der Beurteilung einer politischen Krisensituation ausschließlich auf das Verhältnis des Bundeskanzlers zum Bundestag konzentriert. Diese Betrachtungsweise ist zu eng und entspricht nicht der Verfassungs-Wirklichkeit. Nach den von SPD und Grünen verlorenen Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat aus der Sicht des Bundeskanzlers nachhaltig verschlechtert. Das Regierungsprogramm des Bundeskanzlers kann jederzeit  ausgebremst" werden. Bei dieser Konstellation ist es nachvollziehbar, dass der Bundeskanzler zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die von ihm für erforderlich gehaltene Politik nicht mehr realisiert werden kann. Diese Beurteilung wird von vielen Abgeordneten der rot-grünen Koalition geteilt. Das wiederum wird ihr Abstimmungsverhalten prägen, wenn am l. Juli 2005 über die Vertrauensfrage abgestimmt wird. Abgeordnete der Koalition, die sich im Bundestag der Stimme enthalten oder mit Nein stimmen, drücken nicht dem Bundeskanzler ihr Misstrauen aus, sondern helfen, die Blockade in der Bundespolitik durch die Ermöglichung von Neuwahlen aufzuheben.
Bei der Beurteilung, ob eine politisch instabile Lage vorliegt und es sachgerecht ist, vorgezogene Bundestagswahlen anzustreben, hat der Bundeskanzler, aber auch das Parlament einen erheblichen Beurteilungsspielraum. Anhaltspunkte für einen Missbrauch dieser verantwortlichen Bewertung der politischen Situation durch den Bundeskanzler sind nicht gegeben. Nach allen vorliegenden Erkenntnissen ist der von Bundeskanzler Schröder angestrebte Weg evident verfassungskonform.
Nahe liegend ist es, die Vertrauensfrage isoliert zu stellen. Schließlich geht es nicht um ein einzelnes Vorhaben des Bundeskanzlers, sondern um seine gesamte Politik.
Die Parteien sind gut beraten, wenn sie in Angelegenheiten des Artikels 68 des Grundgesetzes weder dem Bundeskanzler noch dem Bundespräsidenten Ratschläge erteilen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Vertrauensfrage ist ausschließlich Sache des Bundeskanzlers. Die Entscheidung über die Auflösung des Bundestages liegt allein beim Bundespräsidenten. Die denkbare verfassungsgerichtliche Überprüfung ihrer Entscheidungen unterliegt lediglich einer Missbrauchskontrolle.
Völlig abwegig ist freilich die Überlegung, den Weg zu vorgezogenen Neuwahlen durch eine rasche Verfassungsänderung zu erleichtern. Solch einem Ansinnen hat Bundeskanzler Schröder zu Recht energisch widersprochen. Man würde das Grundgesetz missbrauchen, wenn man es aus tagesaktuellen Bedürfnissen  glätten" würde. Deshalb Hände weg von der Verfassung! Über das Grundgesetz und seine zeitgemäße Modernisierung ist im Rahmen der Föderalismusreform erst nach einer verfassungsgemäßen Bundestagswahl zu reden und zu entscheiden.
- Der Autor ist Richter a. D. und innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Tagesspiegel, 2.6.2005

Abweichler in der SPD-Fraktion wollen Schröder das Vertrauen aussprechen

Müntefering: Das geht auch mit Enthaltung / Die Grünen tragen  die Kehrtwende" mit Fassung

ban. BERLIN, 28. Juni. Der Vorschlag des SPD-Partei- und -Fraktionsvorsitzenden Müntefering, die Abgeordneten der SPD sollten sich bei der Vertrauensfrage am Freitag im Bundestag der Stimme enthalten und auf diese Weise den Weg zum Vorziehen der Bundestagswahl frei machen, hat in den Koalitionsfraktionen nicht zur Beruhigung der aufgeregten Stimmung geführt. Müntefering hatte am Montag in den Führungsgremien der Fraktion diese Ankündigung gemacht. Er sagte, Bundeskanzler Schröder sei vorab von seinem Vorstoß unterrichtet worden. Am Dienstag wiederholte Müntefering seine Auffassung, man könne Schröder auch das Vertrauen aussprechen,  indem man sich der Stimme enthält". Mehrere Abgeordnete der SPD-Fraktion kritisierten das Vorgehen Münteferings, die führenden Mitglieder der Fraktion unterstützten es hingegen. Die Fraktionsführung der Grünen bedauerte es, daß sie abermals von einem Vorstoß Münteferings überrascht worden sei. In der Grünen-Fraktion hieß es, die meisten ihrer Mitglieder wollten dem Kanzler das Vertrauen aussprechen. Schröder kündigte in der Fraktionssitzung an, er werde am Freitag unmittelbar vor der Bundestagsdebatte die SPD-Fraktion in einer weiteren Sitzung von der Begründung seiner Vertrauensfrage unterrichten.
Müntefering sagte in der Fraktionssitzung, es solle den Abgeordneten überlassen bleiben, wie sie am Freitag abstimmen wollten. Er selbst werde sich der Stimme enthalten und lade dazu ein, daß dies auch andere machten.  Das kann jeder für sich selbst entscheiden." Danach meldete sich der Abgeordnete Göllner und kritisierte den Vorschlag Münteferings. Er wolle sich nicht der Stimme enthalten, sondern für Schröder stimmen. Der SPD-Abgeordnete Wiefelspütz sagte, es handele sich um eine Gewissensentscheidung, er habe Vertrauen zu Schröder und werde sich der Stimme enthalten. Anschließend stellte der Parlamentarische Staatssekretär Andres den Antrag auf Schluß der Debatte. Dahinter stand die Sorge, die Aussprache könne ins Uferlose gehen und dem Erscheinungsbild der SPD schaden. Der baden-württembergische SPD-Abgeordnete Kirschner widersprach. Es müsse über die Angelegenheit diskutiert werden. Mit Mehrheit stimmte die SPDFraktion für einen Abbruch der Debatte.
Vor der Fraktionssitzung hatten mehrere Abgeordnete den Enthaltungsvorschlag Münteferings kritisiert. Bindig sprach von einer  historischen Fehlentscheidung". Das Vorziehen der Wahl sei falsch. Schröder habe sein Vertrauen.  Es ist genug taktiert worden." Kirschner sagte später, die Lage habe sich durch Münteferings Vorschlag nicht verändert. Er wolle Schröder das Vertrauen aussprechen. Der Vorsitzende der nordrhein-westfälischen Landesgruppe, Kemper, und die ostdeutsche Abgeordnete Jelena Hoffmann lehnten den Kurs Münteferings ebenfalls ab. Es gab Vermutungen, bis zu 100 Abgeordnete wollten sich nicht enthalten, sondern Schröder das Vertrauen aussprechen.
Die Sprecher des Seeheimer Kreises, Hübner, und der Parlamentarischen Linken, Müller, unterstützten Müntefering. Es hieß, der Seeheimer Kreis sei geschlossen für den Kurs der Enthaltung; unter den Fraktionslinken sei die Lage nicht eindeutig. Der Parlamentarische Geschäftsführer Schmidt, die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Erler und Poß unterstützten Müntefering. Es gab keine Abstimmung über dessen Vorschlag.
In der Führung der Grünen hieß es ironisch, man sei kaum noch überrascht von der neuerlichen taktischen Kehrtwende in der SPD. Die Fraktionsspitze der Grünen war nicht vorgewarnt worden. Beim gemeinsamen  Frühstück" mit den Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Katrin Göring-Ekkardt und Krista Sager, erläuterte Müntefering seinen Vorschlag. Er könne am Freitag in seiner Bundestagsrede nicht das Vorziehen der Bundestagswahl unterstützen und zugleich die Einleitung dieses Prozesses durch sein eigenes Abstimmungsverhalten in Frage stellen. Frau Göring-Eckardt sagte, nun gebe es in der Grünen-Fraktion eine offene Diskussion.  Wir bereiten uns auf einen Wahlkampf vor." Die Grünen stünden weiterhin zur rot-grünen  Reformpolitik". Die Fraktion will am Freitag in einer Sondersitzung vor der Bundestagsdebatte über ihr Abstimmungsverhalten beraten. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thea Dückert nannte den Vorstoß Münteferings  sehr befremdlich". Die Parteivorsitzende Claudia Roth sagte:  Wir werden alles tun, damit es Neuwahlen geben kann." Stimmenthaltung sei dabei eine Option. Die Finanzpolitikerin Christine Scheel sagte, sie könne ihre Entscheidung erst treffen, wenn Schröder die Vertrauensfrage begründet habe. Außenminister Fischer äußerte:  Wir wollen den Weg frei machen zu-Neuwahlen." Für und Wider bei der Abstimmung am Freitag seien abzuwägen. Für Donnerstag mittag ist der Koalitionsausschuß führender Politiker von SPD und Grünen zu einer Sitzung in das Bundeskanzleramt eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen Schröders Vertrauensfrage, aber auch die Beratungen über den Bundeshaushalt 2006 und die Europa-Politik. Röttgen: Reihen geschlossen
Lt. BERLIN, 28. Juni. Die Unionsfraktion wird vor der Abstimmung über die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers keine Probeabstimmung in der Fraktion abhalten, um zu kontrollieren, ob ihre Reihen geschlossen sind. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Röttgen sagte am Dienstag, es gebe keine Anzeichen, daß ein Mitglied der Fraktion gegen die Linie der Union agieren wolle. Die Unionsfraktion werde am Freitag im Bundestag vollständig präsent sein und Schröder das erfragte Vertrauen verweigern. Auf die Frage nach verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine fingierte Vertrauensfrage zum Zwecke einer vorgezogenen Wahl sagte Röttgen, für die Opposition sei die Lage einfach. Die Unionsfraktion habe zur Politik des politischen Gegners  ohnehin kein Vertrauen". FAZ 26.6.2005

Berlin, 10.6.2005

Wiefelspütz sieht durch neue Sperrnotrufnummer Verbraucherschutz gestärkt

Einen besseren Schutz vor Diebstahl sieht der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Dieter Wiefelspütz in der Einführung der zentralen Notrufnummer 116116 bei Verlust von Bank- oder Mobilfunkkarten.

„Wer kennt das Problem nicht?“ fragt Dieter Wiefelspütz. „Meist haben Banken und andere Dienstleister lange Telephonnummern, die gerade dann nicht zur Hand sind, wenn man sie braucht. Die neue Nummer 116 116 dagegen ist einprägsam.“

Deutschland führt als erstes EU-Land eine spezielle Notrufnummer zum Sperren abhanden gekommener Bankkarten, Mobilfunkkarten und anderer elektronischer Berechtigungen ein. Unter der Rufnummer 116 116 wird am 1. Juli 2005 ein bundesweiter Sperrdienst eingerichtet, der aus dem Inland entgeltfrei erreichbar ist.

Ungefähr 6 Millionen Sperrungen werden jährlich in Deutschland vorgenommen. Die Schäden entwendeter Karten belaufen sich auf etwa 40 Millionen Euro. Durch schnelleres Sperren von Zahl- und Kundenkarten könnten diese Schäden erheblich verringert werden. Zudem stellt die neue Rufnummer eine große Erleichterung für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar, die oftmals damit konfrontiert sind, dass verschiedene Karten - etwa in einer Tasche oder Geldbörse - abhanden kommen und die unterschiedlichsten Institute kontaktiert werden müssen.

Nach einer Sperrmeldung ermittelt die Zentrale den zuständigen Kartenherausgeber und der Anrufer wird nacheinander mit deren Sperrdiensten verbunden. Der Anrufer muss sich jeweils legitimieren, damit ein Missbrauch ausgeschlossen ist.

Die Sperrvermittlung ist besonders verbraucherfreundlich konzipiert. Sie wird rund um die Uhr direkt erreichbar sein, der Anruf bleibt aus dem Inland gebührenfrei. Die Vermittlungskosten tragen die beteiligten Unternehmen.

„Diese von der Bundesregierung initiierte neue Notrufnummer bedeutet für die Verbraucherinnen und Verbraucher einen schnelleren Schutz bei Diebstahl und Verlust von Bankkarten, Handys und anderen elektronischen Berechtigungen“ so Dieter Wiefelspütz. „Damit begegnen wir einem Problem, das zunehmend an Bedeutung gewonnen hat.“

Dr. Dieter Wiefelspütz MdB

-Büro Berlin-

Lotti Lietzmann