Geschichte
Das Parlamentsarchiv nahm als Organisationseinheit der
Verwaltung des Deutschen Bundestages bereits im September 1949
seine Arbeit auf.
Die Tätigkeit des Archivs beschränkte sich zunächst
auf die Gesetzesdokumentation und somit die
lückenlose Beschreibung des Werdeganges jedes einzelnen
Grundgesetzartikels sowie der Dokumentation neu verabschiedeter
Bundesgesetze. Daneben wurden auch bereits Parlamentsmaterialien
gesammelt sowie Bilder und Tondokumente
übernommen.
Ab 1972 wurde die Aufgabenstellung des Parlamentsarchivs durch die
Verantwortung für die Übernahme des gesamten
archivwürdigen Schriftgutes des Deutschen
Bundestages und seiner Verwaltung erweitert. Dies fand dann 1975 in
der ersten Archivordnung seinen Niederschlag.
Gemäß dem Bundesarchivgesetz und der Archivordnung
für das Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages sind
Übernahme, Erhaltung, inhaltlichen Erschließung und
Nutzbarmachung der im Deutschen Bundestages entstehenden
dienstlichen Unterlagen unabhängig vom Informationsträger
nunmehr die primären archivfachlichen Aufgaben.
Das Parlamentsarchiv befindet sich seit Mitte März 2004 nach
Abschluß des Umzuges von Bonn nach Berlin mit
allen Bereichen im Dienstgebäude Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
(MELH) des Deutschen Bundestages.