Ton- und Videoaufzeichnungen
Nutzungsbedingungen
Alle Plenarsitzungen werden als Video aufgezeichnet
© DBT
-
Der Deutsche Bundestag hat die Nutzungsrechte an den im Parlamentsarchiv verwahrten Aufzeichnungen der Plenardebatten, Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen.
-
Die Aufzeichnungen werden gegen ein Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt sofern es sich nicht um Amtshilfe handelt. Die Kopien können im Rahmen parlamentarischer Berichterstattung für folgende Zwecke genutzt werden:
- Presseveröffentlichungen
- Veröffentlichungen in Printmedien
- Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen
- Online- und multimediale Veröffentlichungen
Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.
-
Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der Bilder und / oder Töne die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, ist unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Deutschen Bundestages erlaubt. Ebenso dürfen Bild und / oder Ton nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden.
-
Eine Entstellung der Aufzeichnungen in Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form durch konventionelle oder elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Betextung.
-
Die Presse ist insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Nutzer. Er hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
-
Der Deutsche Bundestag behält sich vor, dem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder einer wesentlichen Nutzungsverletzung nachzugehen.
-
Bei Verwendung des Bild- oder Tonmaterials ist ggf. die Quelle "Deutscher Bundestag" anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen (z.B. Webseiten). Die Pflicht zur Abgabe darüber hinausgehender Informationen behält sich der Deutsche Bundestag vor.
-
Das Anfertigen der Aufzeichnungen kann eingeschränkt oder versagt werden, wenn diese aus konservatorischen, rechtlichen oder Kapazitätsgründen oder aus wichtigen Gründen erforderlich ist.