Glossar
Kleine Anfrage
So viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden
können, haben das Recht, schriftlich von der Bundesregierung
Auskunft über bestimmte Sachverhalte durch eine Kleine Anfrage
zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und im
Bundestag nicht beraten.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/K/kleine_anfrage