Glossar
Legislative
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt.
Sie steht in der gewaltengeteilten repräsentativen Demokratie
dem Parlament zu. Wichtigste Aufgabe der gesetzgebenden Gewalt ist
die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und
formellen Sinn und die Kontrolle der Exekutive.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/L/legislative