Glossar
Listenmandat
Abgeordnete, die über die Landesliste
ihrer Partei in den Bundestag eingezogen sind, nennt man
"Listenabgeordnete". Sie sind keineswegs zweitrangig und
verfügen über die gleichen Rechte wie ihre direkt
gewählten Kollegen. Vor allem kleinere Parteien können
zumeist ihre Abgeordneten nur über die Landeslisten ins
Parlament schicken. Häufig betreuen die Listenabgeordneten
auch einen oder mehrere Wahlkreise.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - Oktober 2002
Quelle: Blickpunkt Bundestag - Oktober 2002
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/L/listenmand