Glossar
Mandat
Im Grunde heißt "Mandat" so viel wie
"Auftrag", wenn die Vereinten Nationen also einen Einsatz
"mandatieren", dann erteilen sie den Staaten einen Auftrag, im
Namen der Völkergemeinschaft zu handeln. Genau so handeln die
Mandatsträger, also die Abgeordneten im Bundestag, im Auftrag
der Wähler. Sie sind also Beauftragte des Volkes. Das freie
Mandat in den modernen demokratischen Verfassungen bedeutet, dass
die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen sind und keinen
speziellen Weisungen zu folgen haben. Mandatsträger erhalten
für ihre Arbeit im Bundestag einen Auftrag auf Zeit, er
erlischt automatisch mit der Konstituierung des neuen Bundestages -
es sei denn, das Mandat ist durch Wiederwahl erneuert worden.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - Oktober 2002
Quelle: Blickpunkt Bundestag - Oktober 2002
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/M/mandat