Glossar
Rechtsverordnungen
Die Bundesregierung, ein/e Bundesminister/in
oder die Landesregierungen können per Gesetz ermächtigt
werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. In dem Gesetz müssen
Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung
bestimmt werden. In der Verordnung ist die Rechtsgrundlage
anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, dass eine Ermächtigung
weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur
Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.
Für Rechtsverordnungen aufgrund von Bundesgesetzen, die der
Zustimmung des Bundesrates bedürfen oder die von den
Ländern im Auftrag des Bundes oder als eigene Angelegenheit
ausgeführt werden, ist die Zustimmung des Bundesrates
erforderlich. Der Bundestag ist nur in Ausnahmefällen mit der
Beratung von Verordnungen befasst. So kann er nach dem
Außenwirtschaftsgesetz innerhalb von vier Monaten nach
Verkündung auf Aufhebung einer Verordnung dringen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/R/rechtsverord