Glossar
Richterwahlausschuß
Für die Gebiete der ordentlichen, der
Verwaltungs, der Finanz, der Arbeits und der
Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste
Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das
Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das
Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht. Über die
Berufung der Richter dieser Gerichte entscheidet der für das
jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit
einem Richterwahlausschuss, der aus den für das jeweilige
Sachgebiet zuständigen Ministern der Länder und einer
gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestag
gewählt werden.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/R/richterwahl_aussch