Glossar
Subventionen
Subventionen sind Geldleistungen, die einem
Unternehmensbereich im Rahmen der Wirtschafts und
Forschungsförderung gewährt werden und auf die der
Empfänger keinen Rechtsanspruch hat. Im Gegensatz zu
Zuwendungen, die sich nur auf Geldleistungen beschränken,
können Subventionen auch in der Form von Steuersubventionen
gewährt werden. Der Empfängerkreis von Subventionen ist
auf private Rechtsträger beschränkt. Die staatliche Hilfe
muss zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und
erforderlich sein. Subventionen sollen nach einem im Juli 1982
verabschiedeten Subventionskodex in möglichst geringem
Maße in das Markt und Wettbewerbsgeschäft
eingreifen. In der Regel sollen sie befristet, zeitlich abnehmend
gestaltet und in geeigneten Fällen mit einer
Rückzahlungsverpflichtung versehen sein.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/S/subventionen