Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Ende 1999 ausgelaufene so genannte Kronzeugenregelung wieder einzuführen. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/5121) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/5053) erklärt, würden aber Möglichkeiten einer Strafzumessungsvorschrift im allgemeinen Strafrecht geprüft. Danach könnten bestimmte kooperative Verhaltensweisen, welche dazu führen, begangene Verbrechen aufzuklären oder künftige zu verhindern, stärker als heute strafmildernd berücksichtigt werden.