Recht auf Vorsteuerabzug wieder herstellen
Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion tritt dafür ein, das Recht auf den Vorsteuerabzug umfassend wieder herzustellen. In einem Antrag ( 14/5223) heißt es, die Bundesregierung habe das Recht mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 stark beschränkt. So seien der Vorsteuerabzug aus Reisekosten des Unternehmers und seines Personals weitgehend ausgeschlossen und aus dem Erwerb und dem Betrieb von Fahrzeugen, die auch unternehmerisch verwendet werden, auf 50 Prozent beschränkt worden. Dies führe zu Nachteilen im internationalen Wettbewerb, so die Union. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, den weitgehenden Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten und die Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Fahrzeugen auf 50 Prozent rückgängig zu machen und dazu einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Fraktion erinnert daran, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 23. November 2000 entschieden habe, dass der Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus Reisekosten gegen EU-Recht verstoße. Bedenken habe er auch gegen die Beschränkung des Vorsteuerabzugs aus Anschaffung und Betrieb von gemischten Fahrzeugen geäußert.