Anhörung zum Regierungsentwurf des Maßstäbegesetzes beschlossen
Berlin: (hib/VOM) Der Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" hat am Freitagmorgen beschlossen, in einer Anhörung Sachverständige zum Entwurf der Bundesregierung für ein Maßstäbegesetz zu befragen. Die Anhörung soll am 22. Mai stattfinden. Zuvor soll Bundesfinanzminister Eichel am 11. Mai dem Ausschuss die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf erläutern. Der Regierungsentwurf liegt vor, ist dem Bundestag zur Beratung aber noch nicht zugeleitet worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber mit Urteil vom November 1999 aufgetragen, bis Ende 2002 ein solches Maßstäbegesetz als ersten Schritt für eine Neuregelung des Finanzausgleichs zu verabschieden.
In seiner heutigen Sitzung befasste sich der Ausschuss mit der Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe der vertikalen Umsatzsteuerverteilung in Artikel 106 des Grundgesetzes, vor allem der "notwendigen Ausgaben", "laufenden Einnahmen" sowie der "Berücksichtigung einer mehrjährigen Finanzplanung". Auf Fragen aus dem Ausschuss machte das Bundesfinanzministerium deutlich, der Bund habe seine Berechnungsmethode offen gelegt, während die Berechnung auf Länderseite "nicht gerade völlig nachvollziehbar" sei. Die Methode des Bundes finde sich im Maßstäbegesetz wieder. Der Bund könne nicht in die Haushaltsautonomie der Länder eingreifen, indem verbindlich festgelegt würde, welche Haushaltsziele auf Länderebene in welchen Zeiträumen zu erreichen seien. Angesprochen wurden ferner die Möglichkeiten einer besseren Koordination der Finanzplanung von Bund und Ländern.