Zivilgesellschaft "im Norden und im Süden" fördern
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll die Förderung zivilgesellschaftlicher Träger in der Entwicklungszusammenarbeit fördern, verlangen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 14/5789). Unter Zivilgesellschaft werden dabei Nichtregierungsorganisationen (NRO), Kirchen, Stiftungen, Gewerkschaften und unabhängige Medien verstanden. Der Zivilgesellschaft sei in den letzten Jahren eine umfassendere Rolle zugewiesen worden, weil im Norden die staatliche Planungseuphorie einer nüchternen Einschätzung technokratischer Steuerungsmöglichkeiten gewichen sei und weil andererseits die Regierungen in Entwicklungsländern den komplexen Problemen vielfach nicht gewachsen seien. Zivilgesellschaftliche Korrekturen und Ergänzungen könnten Regierungshandeln verbessern, präzisieren und effizienter machen, heißt es in dem Antrag.
Im Einzelnen solle die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, staatlichen Durchführungsorganisationen und deutschen NRO durch "institutionalisierte Gespräche" vertieft werden. Die NRO sollten darüber hinaus verstärkt gefördert werden, indem die Vergaberichtlinien und Abrechnungsformalitäten des Ministeriums für Projektmittel einfacher gestaltet und haushaltsrechtliche Bestimmungen geprüft werden. Verstärkt unterstützt werden sollten nach Meinung der Abgeordneten auch die NRO in den Entwicklungsländern. Schließlich solle auch die Europäische Union die NRO sowohl im Norden als auch im Süden fördern. Dabei sei allerdings zu beachten, dass nicht jede zivilgesellschaftliche Aktivität der nachhaltigen Entwicklung dient, weil häufig weniger Entwicklungs- als Erwerbsinteressen die Motivation bei der Gründung von Nichtregierungsorganisationen in Entwicklungsländern sein könnten. Die Förderung müsse daher "sensibel" vorgenommen werden, um positive Effekte zivilgesellschaftlicher Strukturen zu verstärken. In der Umsetzung ihrer Forderungen sehen die Fraktionen einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Demokratisierungsprozessen, zur Durchsetzung von Menschenrechten, zur Konfliktvorbeugung und zur selbsthilfeorientierten Armutsbekämpfung.