Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesjustizministeriums einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 19,9 Millionen DM für Zahlungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zugestimmt. Wie es in einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 14/6760) heißt, seien auf Grund einer nicht vorhersehbaren Anzahl neuer Antragsteller im Haushaltsjahr 2000 rund 20 Millionen DM nicht ausgezahlt worden, da bei den Ländern das Personal und Haushaltsmittel nicht zur Verfügung gestanden hätten. Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz regelt die Entschädigung von Opfern der DDR-Justiz.