Bundesrat fordert Sonderkündigungsrecht für "Datschen"-Nutzer
Berlin: (hib/BOB) Auf ein Sonderkündigungsrecht für Nutzer von Erholungs- oder Freizeitgrundstücken (so genannte Datschen) in den neuen Ländern dringt der Bundesrat in seiner Stellungnahme ( 14/7169) zum Regierungsentwurf des Schuldrechtsanpassungsgesetzes ( 14/6884). Die Länderkammer argumentiert, mit der von der Bundesregierung angestrebten Änderung dürften Grundstückseigentümer rückwirkend bis zum 3. Oktober 1990 vom Nutzer einmalig erhobene Beiträge und sonstige Abgaben bis zu einer Höhe von 50 Prozent zurückverlangen. Nutzer, welche den Pachtvertrag zum Ende eines laufenden Jahres kündigten, sollten mit solchen Rückzahlungen somit nicht mehr belastet werden dürfen, da das Nutzungsverhältnis nicht mehr fortbestehe, erklärt der Bundesrat dazu weiter.
Die Bundesregierung sagt in ihrer Gegenäußerung zu, diesen Vorschlag zu prüfen. Zu berücksichtigen sei aber, dass ein Nutzer ohnehin jederzeit ohne Begründung nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches kündigen könne. Im Übrigen werde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die eine angemessene Beteiligung des Nutzers an den öffentlichen Lasten des Grundstücks fordere, seit zwei Jahren diskutiert. Die Betroffenen seien "auch durch ihre Interessenverbände" gut informiert und hätten sich seit langem auf die neue Rechtslage einstellen können. Aber auch ungeachtet dessen habe der Nutzer von den Ausbaumaßnahmen in der Vergangenheit profitiert, so dass seine Beteiligung auch an den in den vergangenen elf Jahren angefallenen Lasten gerechtfertigt erscheine, so die Regierung weiter.