Akteneinsicht in "überraschend großem Umfang"
Berlin: (hib/MAR) In einer informatorischen Anhörung hat am Donnerstagvormittag Hans-Joachim Höllein, Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss über seine Tätigkeit als Berichterstatter für das hessische Wahlprüfungsgericht Auskunft gegeben. Sein Untersuchungsauftrag, erteilt im März 2000, sei unter anderem gewesen, beim CDU-Landesverband Hessen Nachforschungen über die Finanzierung der im Rahmen des Landtagswahlkampfs durchgeführten Umfrageaktion zur doppelten Staatsbürgerschaft anzustellen und für den Zeitraum November 1998 bis März 1999 bestimmte Kontenbewegungen zu ermitteln. Nach mehrmonatiger Verzögerung habe er schließlich am 24. Januar 2001 von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden Akteneinsicht erhalten in einem für ihn "überraschend großen Umfang", so Höllein. "Sämtliche relevanten Dinge", die sich auf die Finanzierung der Umfrageaktion bezogen, seien greifbar gewesen.
Das hessische Wahlprüfungsgericht hatte nach Angaben des Verwaltungsrichters Anfang März 2000 ein bereits abgeschlossenes Wahlprüfungsverfahren wieder aufgenommen mit der Begründung, dass man in der bekannt gewordenen Verwendung von nicht deklarierten Geldern im Wahlkampf durch die CDU einen Verstoß gegen die guten Sitten sehe und dieser Verstoß Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt habe. Er habe bei seiner Untersuchung, so Höllein, feststellen können, dass die Wahlkampfaktion tatsächlich aus einem Konto finanziert worden war, das aus Vermögen der "Stiftung Zaunkönig" gespeist wurde. Das Wahlprüfungsverfahren sei dann jedoch aufgrund einer vom Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres verkündeten Entscheidung zur Auslegung des Tatbestands der "guten Sitten", durch welche die entsprechende Vorschrift der hessischen Verfassung deutlich beschränkt worden sei, eingestellt worden.