Rahmen für eine umfassende integrierte Gewässerbewirtschaffung schaffen
Berlin: (hib/WOL) Mit dem Entwurf eines siebten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes will die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für eine umfassende integrierte Bewirtschaftung der Gewässer schaffen ( 14/7755). Der Gesetzentwurf diene in erster Linie der EU-Richtlinie eines gemeinschaftlichen Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie). Die Umsetzung des nicht zustimmungspflichtigen Gesetzes erfolge soweit möglich auf der Grundlage der Rahmengesetzgebung des Bundes für den Wasserhaushalt. Wesentliche Vorgabe des Gesetzentwurfs sei ein ganzheitlicher Ansatz bei der Gewässerbewirtschaftung. Danach sollen Gewässer flussgebietsbezogen bewirtschaftet werden, also von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen.
In Deutschland bestehen den Angaben zufolge insgesamt zehn so genannte Flussgebietseinheiten, die ganz oder teilweise auf deutschem Hoheitsgebiet liegen. Im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie gelte es, die Gewässerqualität zu erhalten und zu verbessern und dafür nationale sowie supra- oder international koordinierte Pläne und Maßnahmen für die Bewirtschaftung zu erstellen. Ziel sei es, einen ökologisch, chemisch und mengenmäßig guten Zustand der Gewässer zu erreichen. Dieser müsse grundsätzlich bis zum Ende des Jahres 2015 EU-weit hergestellt sein. Die Kosten für Haushaltsausgaben und den Vollzugsaufwand würden sich erst nach Erarbeitung der Ausführungsvorschriften und Vollzugsmaßnahmen der Länder ergeben, seien also derzeit noch nicht abzuschätzen.