"Klare Abgrenzung von Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln vorhanden"
Berlin: (hib/WOL) In der Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates zum so genannten Biozidgesetz wird dargelegt, die von der Länderkammer erbetene klare Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit des Chemikaliengesetzes und des Pflanzenschutzgesetzes werde nicht als erforderlich angesehen ( 14/7922). Der Gesetzentwurf folge vielmehr der Richtlinie des EU-Rates, wonach EG-rechtlich die Regelungsbereiche für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte klar voneinander abgegrenzt seien. Ein konkretes Produkt könne daher jeweils nur entweder Biozidprodukt oder Pflanzenschutzmittel sein, nicht aber beides. Von Bedeutung sei, dass Definitionen sich nicht allein an chemisch-biologischen Eigenschaften eines Produktes, sondern auch an dem ausgelobten Anwendungsbereich orientieren. Dies gelte selbst dann, wenn Produkte denselben Wirkstoff enthielten oder sogar eine gleiche Zusammensetzung aufwiesen. Widersprochen hat die Bundesregierung im Weiteren den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Biozidgesetz bei insgesamt sieben Positionen, während sie in neun Punkten ihr Einverständnis signalisiert hat.