Einfuhr von Textilwaren sowie von Eisen- und Stahlerzeugnissen liberalisiert
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat die mengenmäßigen Beschränkungen für bestimmte Textilwaren aus Südkorea, Hongkong, Indien, Macau, Thailand, Pakistan, Philippinen und Indonesien aufgehoben. Dies geht aus ihrer 144. Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) hervor ( 14/7981). Aus der Verordnung ergeben sich darüber hinaus Liberalisierungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse. Das gegenüber Russland, der Ukraine sowie Kasachstan bestehende System der "doppelten Kontrolle" (Vorlage eines Überwachungsdokuments sowie Ausfuhrlizenz des Lieferlandes) ohne Höchstmengen sei zum Jahresende 2001 ausgelaufen, nachdem sich die Verhandlungen über eine Anschlussregelung zwischen der EU und den Lieferländern verzögert hätten. Änderungen auf dem Agrarsektor beziehen sich auf die Festlegung von Vermarktungsnormen für getrocknete Weintrauben sowie die Einführung einer Einfuhrlizenzregelung für Haselnüsse aus der Türkei. Außerdem wurde die Einfuhrliste an das geänderte Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik angepasst, so die Regierung.