Nachfrage der PDS zum Steuerfall Diehl in Nürnberg
Berlin: (hib/VOM) Ein angeblicher Steuererlass für die Nürnberger Firma Diehl Stiftung & Co. in Höhe von 60 Millionen DM hat die PDS-Fraktion erneut zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/8113) gemacht. In ihrer Antwort auf eine vorhergehende Anfrage der Fraktion habe die Bundesregierung ( 14/7959) sich auf das Steuergeheimnis bezogen und Fragen daher nicht beantwortet, obwohl sich einige davon nicht auf die steuerlichen Verhältnisse der Firma, sondern auf die Handlungsweise der Bundesbehörden bezogen hätten, so die Fraktion. Der Steuererlass gehe auf die Auffassung des Unternehmens und der Oberfinanzdirektion Nürnberg zurück, wonach in den neunziger Jahren verkaufte Unternehmensanteile dem Privatvermögen der Unternehmenseigner zuzuordnen seien. Eine Finanzbeamtin habe diese Ansicht nicht geteilt und eine steuerliche Berücksichtigung gefordert. Nachdem sie der Anweisung der Oberfinanzdirektion, der Firma 60 Millionen DM zu erlassen, nicht gefolgt sei, sei sie von dem Fall abgezogen worden und habe darauf hin Klage eingereicht, heißt es in der Kleinen Anfrage. Die Regierung soll sagen, ob sich die gesetzliche Pflicht der Wahrung des Steuergeheimnisses durch Amtsträger auch auf Voraussagen über die Tätigkeit und die Verantwortlichkeit der Finanzverwaltung bezieht. Auch soll die Regierung Position zu Vermutungen in Presseberichten äußern, wonach es sich bei der Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Steuererlasses durch das Bundesfinanzministerium um "übergeordnete politische Interessen" im Zusammenhang mit der Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien gehandelt habe. Schließlich wird gefragt, ob die Regierung glaubt, dass dieser Fall das Vertrauen der Bürger in die Finanzverwaltung erschüttern kann.