Abkommen über Soziale Sicherheit mit Tschechien umsetzen
Berlin: (hib/RAB) Ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik und Tschechien über Soziale Sicherheit soll umgesetzt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/8212) vor. Damit soll im Bereich der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung der soziale Schutz der Staatsangehörigen sichergestellt werden, wenn sie sich im jeweils anderen Land aufhalten. Die betroffenen Träger der Kranken- bzw. Unfallversicherung sollen aushilfsweise Sachleistungen erbringen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Für die gesetzliche Rentenversicherung ergäben sich jährliche Mehrausgaben in Höhe von 6 Millionen DM. Die gesetzliche Krankenversicherung muss den Angaben zufolge mit 9 Millionen DM zusätzlichen Kosten rechnen.