Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/STT) Nach den geplanten Rahmenbedingungen einer europäischen und nationalen Umwelthaftung fragt die FDP in einer Kleinen Anfrage ( 14/8187). Der EU-Richtlinie zufolge sollen künftig sowohl Unternehmen als auch Mitgliedsstaaten für Umweltschäden haften. Der Haftungsumfang beziehe sich nicht nur auf Wasser- oder Bodenverunreinigungen, sondern auch auf Folgen von Lärm, Hitze oder Vibration. Die Haftungsverpflichtung solle zudem auch greifen, wenn kein unmittelbar Geschädigter auszumachen ist. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Haftungsverpflichteten seien die Mitgliedsstaaten für alle Kosten haftbar. Insoweit würden Schadensansprüche aus dem Zivilrecht in das Öffentliche Recht überführt. Von Interesse ist für die Abgeordneten, wie die Bundesregierung den neuen EU-Richtlinienentwurf bewertet und wie sie unter anderem die Möglichkeiten einer privatwirtschaftlichen Versicherung einschätzt.