Zu Menschenrechtssituation in Malaysia Stellung nehmen
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der PDS-Fraktion die gegenwärtige Menschenrechtslage in Malaysia bewerten. In ihrer Kleinen Anfrage ( 14/8240) erkundigt sich die PDS nach dem früheren Vizepremier Anwar Ibrahim, der von den USA inzwischen als politischer Gefangener anerkannt werde. Auch eine Einschätzung verschiedener Gesetze wie etwa des Gesetzes gegen staatsgefährdende Aktivitäten oder des Presse- und Publikationsgesetzes soll die Bundesregierung geben.
In ihrer Kritik gegenüber der Menschenrechtspraxis in Malaysia beruft sich die Fraktion auf Medienberichte, denen zufolge die malaysische staatliche Menschenrechtskonvention die Brutalität der Polizei gegenüber Demonstranten angeprangert habe. Eine Verschlechterung der Menschenrechtssituation in Malaysia rüge auch das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 14. Juni 2001. Darin heiße es, "das EU-Parlament bedauere, dass sich die Regierung Malaysias weiterhin auf das Gesetz über die internationale Sicherheit berufe, nach dem sie ohne vorheriges Gerichtsverfahren die "unbegrenzte" Inhaftierung jeder Person, die der nationalen Sicherheit schadender Aktionen verdächtigt wird, anordnen könne". Deshalb interessiert die Abgeordneten weiter, was die Bundesregierung unternehmen wird, um die malaysische Staatsführung zu veranlassen, der Konvention gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beizutreten.