PDS: Behindertenpauschbeträge "realitätsnah" anpassen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll die Pauschbeträge für Behinderte im Einkommenssteuergesetz so anpassen, dass ein "realitätsnaher Ausgleich" für Menschen mit Behinderungen möglich wird. Dies fordert die PDS-Fraktion in einem Antrag ( 14/8313). Parallel dazu soll sie prüfen, ob die behinderten Pauschbeträge in "echte steuerliche Freibeträge" oder direkte Zuschüsse umgewandelt werden können. Zur Begründung heißt es, die Pauschbeträge dienten dazu, außergewöhnliche Belastungen von Behinderten aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis abzugelten. Seit 1975 seien sie nicht an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst worden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterlägen die Freibeträge aber einem ständigen Anpassungszwang. Die erhöhten Aufwendungen von Behinderten für ihren Lebensbedarf seien durch das Existenzminimum nicht abgegolten. In einer Umwandlung der Pauschbeträge in echte Freibeträge oder direkte Zuschüsse würde die Fraktion einen ersten Schritt in Richtung auf eine Neustrukturierung des Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderungen sehen. Dies wäre ein "Ausdruck des politischen Willens", auch Behinderten, die nicht im Erwerbsleben stehen, Nachteilsausgleiche einzuräumen, heißt es in dem Antrag. Zugleich ließen sich Möglichkeiten erschließen, wie die Sozialhilfe von bestimmten Leistungen entlastet werden könnte, die in einem überwiegend steuerfinanzierten Leistungsgesetz für Behinderte und nicht wie derzeit im Bundessozialhilfegesetz anzusiedeln wären.