Verhalten des BGS bei Angriffen von Skinheads auf Ausländer erläutern
Berlin: (hib/WOL) Nach dem Verhalten des Bundesgrenzschutzes (BGS) bei Angriffen von Skinheads auf Ausländer erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/8336). Die Fraktion bezieht sich auf Meldungen, wonach Ende Januar zwei Skinheads in Sachsen-Anhalt einen Kampfhund auf einen Äthiopier hetzten, wobei der Mann schwere Bissverletzungen, Prellungen und Blutergüsse erlitten habe. Der von einem Schaffner alarmierte BGS habe die Täter zwar festgenommen, später aber auf freien Fuß gesetzt, obwohl mindestens einer der Täter vorbestraft und unter Bewährungsauflagen gestanden habe. Erst nachdem der Staatsanwaltschaft Einzelheiten bekannt geworden seien, habe man Haftbefehl beantragt. Die Abgeordneten wollen nun wissen, ob diese Darstellung zutrifft, wie die Bundesregierung das Verhalten der BGS-Beamten beurteilt und wie sicherzustellen ist, dass sich solche Vorkommnisse nicht wiederholen. Informiert werden soll auch über eine angemessene Entschädigung des Opfers.