Experten bewerten Bundesstiftung für Auslandsinstitute unterschiedlich
Berlin: (hib/MIK) Unterschiedlich bewerten Experten den Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/8465), die sieben geisteswissenschaftlichen Auslandsinstitute des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung des Bundes zusammenzufassen. Dies wurde am Mittwochmittag zu Beginn einer öffentlichen Expertenanhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung deutlich. So hielt Prof. Hans-Ulrich Thamer vom Historischen Seminar der Wilhelms-Universität in Münster das Vorhaben "grundsätzlich" für sinnvoll. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass die Selbständigkeit der einzelnen Institute im Ausland "ganz groß" geschrieben werde. Er setzte sich dafür ein, die Selbständigkeit der Institute noch mehr zu stärken. Auch Prof. Jürgen Kocka vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung hielt die Errichtung einer Stiftung grundsätzlich für einen guten Gedanken. Die Auslandsinstitute seien erfolgreiche Einrichtungen. Trotzdem könne ihre Arbeit zum Beispiel bei der Öffentlichkeitsarbeit noch verbessert werden. Nach seiner Meinung ist im Gesetzentwurf jedoch die Vetogewalt des Bundes zu groß. Sie solle "am besten ganz" wegfallen.
Dagegen bietet für Prof. Hagen Schulze, Direktor des Deutschen Historischen Instituts in London, die Grundvoraussetzung des Gesetzentwurfs, wonach eine gemeinsame Trägerschaft für alle Institute unter einem gemeinsamen Dach vorgesehen ist, "keine erkennbaren Vorzüge". Auch das Gutachten des Wissenschaftsrats, auf das sich der Gesetzentwurf in erster Linie berufe, mache dieses Vorhaben "nicht plausibel". Was da gefordert werde, sei ohne weiteres auf der Grundlage der bestehenden Organisationsstruktur erreichbar. Auch der Vorsitzende des Verbandes der Historikerinnen und Historiker Deutschlands, Prof. Manfred Hildermeier, kritisierte den Gesetzentwurf grundsätzlich. Er regele die Gründung einer Stiftung, die niemand außer dem Ministerium wollte und will, heißt in seiner schriftlichen Stellungnahme. Nichts spreche für eine so fundamentale Änderung der gegenwärtigen Organisation. Der eine Satz im Gutachten des Wissenschaftsrates, auf den sich der Gründungsplan berufe, könne die Gründung einer "Dach-Stiftung" und einer ihr zuarbeitenden neuen Geschäftsstelle "auf keinen Fall" tragen.