Viertes Finanzmarktförderungsgesetz mehrheitlich angenommen
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatz Deutschland" (viertes Finanzmarktförderungsgesetz, 14/8017) mehrheitlich in geänderter Fassung angenommen. Während SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf befürworteten, lehnten ihn CDU/CSU und FDP bei
Enthaltung der PDS ab. Das Gesetz soll am kommenden Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Ziel des Gesetzes ist es, die Position der deutschen Börsen und ihrer Marktteilnehmer im internationalen Wettbewerb zu stärken.
Der Ausschuss nahm darüber hinaus einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich an und lehnte Entschließungsanträge der Union und der Liberalen zum Gesetzentwurf ab. Bei den zahlreichen Änderungen, die der Ausschuss vornahm, konnte sich die CDU/CSU in einem Fall mit einem eigenen Antrag durchsetzen. Die Sozialdemokraten betonten, mit dem Gesetz werde sich der Anleger als Verbraucher am Kapitalmarkt sicherer fühlen. Die Anleger gingen dort hin, wo klare Regeln erkennbar und transparent seien. Besondere gelte dies für Kleinanleger, die sich ihre Altersversorgung aufbauen. Das Gesetz sei Teil einer Strategie, den Finanzplatz zu stärken. Ein starker Finanzplatz sei erforderlich, da steigenden Aktienemissionen auch eine gestiegene Nachfrage am Aktienmarkt gegenüberstehe. Bündnis 90/Die Grünen hoben auf die Regelungen zur Transparenz ab, die neue Informationen für die Marktteilnehmer böten.
CDU/CSU und FDP kritisierten das Gesetzgebungsverfahren, besonders die Bedingungen für die Beratung dieses Gesetzes. Die inhaltliche Kritik am Entwurf entzündete sich vor allem an der geplanten Ermächtigung für die neue Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in bestimmten Marktsituationen Leerverkäufe zu untersagen. Dies schaffe unnötige Unsicherheit bei den Marktteilnehmer und mindere die Attraktivität des Finanzplatzes, so die Union. SPD und Bundesregierung hielten dem entgegen, diese Ermächtigung sei nur für Krisensituationen als eine Art "ultima ratio" gedacht, wobei sich diese Krisensituationen nicht vorab definieren ließen.
Union und FDP lehnten darüber hinaus den geplanten automatisierten Abruf von Konteninformationen ab. Die Zusammenführung von Informationen über etwa 400 Millionen Bankkonten auf einer einheitlichen Plattform, auf die eine Aufsichtsbehörde "ohne erkennbare Beschränkungen" Zugriff habe, stelle einen wesentlichen Eingriff in die Rechtsposition der Kontoinhaber dar. Die Union sprach von einem "Finanzmarktbehinderungsgesetz". Die FDP betonte, sie hätte diesem Gesetz wie den früheren Finanzmarktförderungsgesetz gern zugestimmt. Da es jedoch mit Regelungen zur Geldwäschebekämpfung überfrachtet worden sei, sei ein Konsens unmöglich geworden. Zu kritisieren sei auch, dass die Kosten des automatisierten Kontenabrufs auf die Kreditinstitute und damit mittelbar auf die Bankkunden abgewälzt würden. Sachverständigen bezifferten diese Kosten auf über 1 Million € pro Jahr. Eine "Kontoevidenzzentrale" zerstöre das Vertrauen zwischen Banken und ihren Kunden.
Die PDS begründete ihre Enthaltung damit, dass sie einige Regelungen im Detail für überzogen halte. Im Übrigen sei zu bezweifeln, dass die Rechtslage durch das Gesetz einfacher wird.