Über Zwangsarbeiter-Stiftung nur noch halbjährlich berichten
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll künftig nur noch zweimal jährlich, am 30. September und am 31. März, dem Deutschen Bundestag einen Bericht über den Stand der Auszahlungen und die Zusammenarbeit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" mit den Partnerorganisationen vorlegen. Dies sieht ein gemeinsamer Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS ( 14/8612) vor. Nach Vorlage des ersten Berichtes, demzufolge dank der guten Zusammenarbeit der Stiftung mit den Partnerorganisationen bereits Mitte Februar Gesamtzahlungen in Höhe von rund 2,2 Milliarden DM für etwa 565.000 Antragsteller geleistet wurden, sei es nicht mehr erforderlich, diese Berichte vierteljährlich zu verlangen. Die Fraktionen sehen dringenden Bedarf, dass diejenigen Partnerorganisationen, die bislang vergleichsweise wenige Anträge bearbeitet und ausgezahlt haben, im Interesse der Opfer "große Anstrengungen" unternehmen, um die Anträge schneller zu bearbeiten. Dazu gehöre auch, dass sie den Opfern bei der Nachweissuche helfen und die erleichterten Nachweisverfahren des Gesetzes nutzen. Bei Bedarf sollten die Vorgesehenen Nachweisersuchen beim Internationalen Suchdienst in Arolsen (Hessen) oder bei dem von der Bundesstiftung finanzierten Archivverbund in Deutschland gestellt werden. Aus Mitteln der Stiftung werden ehemalige Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes entschädigt.