Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Informationen, die von V-Leuten beschafft werden, werden innerhalb der Behörden für Verfassungsschutz auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft und mit anderweitig gewonnenen Informationen verglichen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8689) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zu Chronologie, Versäumnissen und Fortgang des NPD-Verbotsverfahrens ( 14/8437). Selbst wenn die NPD gezielt und systematisch Informationen über den Verfassungsschutz und seine Arbeit sammeln würde, so die Regierung, wäre dies für das NPD-Verbotsverfahren ohne Bedeutung.