Betriebsärztliche Betreuung noch nicht in allen kleineren Betrieben
Berlin: (hib/VOM) Während in allen größeren Betrieben schon seit Jahren von den Arbeitgebern Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden, ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung noch nicht in allen kleineren Betrieben gelungen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8686) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion( 14/8451) fest. Das Arbeitssicherheitsgesetz gelte für alle Betriebe, die Arbeitnehmer beschäftigen, unabhängig von ihrer Größe. Während sich nach den Unfallverhütungsvorschriften anfänglich nur größere Betriebe betreuen lassen mussten, seien in den vergangenen Jahren schrittweise auch Kleinbetriebe dazu verpflichtet worden, so die Regierung. Es habe sich gezeigt, dass die in Großbetrieben erfolgreich praktizierte Regelbetreuung auf Kleinbetriebe nicht einfach übertragbar sei. Bei der Regelbetreuung werde pro Betrieb eine bestimmte jährliche Mindesteinsatzzeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitsicherheit festgelegt. Sie errechne sich aus der abstrakten Gefährdung und der Zahl der Arbeitnehmer. Auf Grund der geringen Zahl der Arbeitnehmer würden sich bei Kleinbetrieben häufig so geringe Einsatzzeiten ergeben, dass eine ausreichende Betreuung nur eingeschränkt möglich sei. Für Klein- und Kleinstbetriebe würden daher zunächst für die sicherheitstechnische Betreuung und später auch für die betriebsärztliche Betreuung alternative Modelle entwickelt und erprobt. Dabei gehe es darum, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Sachverstand gezielter und bedarfsgerechter zu nutzen als das mit starren Einsatzzeiten möglich sei.
Das Bundesarbeitsministerium hat nach Regierungsangaben veranlasst, Effektivität und Effizienz der verschiedenen betriebsärztlichen Betreuungsmodelle für Kleinbetriebe untersuchen zu lassen. Die Betreuung der Dienststellen des Bundes durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte schätzt die Regierung als "durchaus gut" ein. Es habe sich gezeigt, dass ein erhöhter Koordinierungsbedarf bei Fachkräften dann entstehen kann, wenn sie ihre Aufgabe in "Zugleichfunktion" wahrnehmen, wenn sie also beispielsweise in der Hälfte ihrer Arbeitszeit als Sicherheitsfachkraft tätig sind und in der anderen Hälfte Fachaufgaben zu erledigen haben.