Zuständigkeit von Europol auf Geldwäschebekämpfung erweitern
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol) zu einem Protokoll der EU-Mitgliedstaaten vom 30. November 2000 will die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine erweiterte Zuständigkeit von Europol schaffen ( 14/8709). Damit soll Europol wirksamere Instrumente zur Bekämpfung der Geldwäsche erhalten und die EU-Mitgliedstaaten besser unterstützen können. Bisher sei die Zuständigkeit von Europol auf Geldwäsche im Zusammenhang mit illegalem Drogenhandel, illegalem Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Kraftfahrzeug- und Falschgeldkriminalität und Terrorismus als Vortat beschränkt gewesen. Dies hat nach Regierungsangaben in der Praxis zu Defiziten bei der wirksamen Einbindung von Europol bei Geldwäschesachverhalten geführt. Häufig habe sich nicht erkennen lassen, aus welchen Vortaten, die verdächtigen Vermögensgegenstände stammen. Europol habe solche Daten nicht verarbeiten dürfen. Diese Möglichkeit soll mit dem Gesetzentwurf nun geschaffen werden. Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.