Regierung misst Laienmusizieren "außerordentlich hohe Bedeutung" zu
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung misst dem instrumentalen und vokalen Laienmusizieren eine "außerordentlich hohe Bedeutung" zu - sowohl für das Musikleben im umfassenden Sinn als auch für das Gemeinwesen. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 14/8762) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/8676) "Förderung und Stärkung ehrenamtlicher Chor- und Orchesterarbeit". Singen und Musizieren in der Gemeinschaft sei für viele Menschen in ihrer Freizeit eine Form aktiver Lebensgestaltung - eine ideale Möglichkeit, kulturelle Interessen und den Wunsch nach Gemeinsamkeit, Kommunikation und Lebensfreude zu verbinden, heißt es weiter. Die Regierung weist darauf hin, dass die unmittelbare Unterstützung von einzelnen Laienmusikensembles nicht zur Zuständigkeit des Bundes gehöre. Er müsse sich auf die Förderung der Arbeit der bundesweit tätigen Dachverbände sowie von besonders herausgehobenen Projekten und Veranstaltungen von bundesweiter Bedeutung beschränken. So fördere die Regierung das Programm "Kulturelle Jugendbildung" und unterstütze somit auch die musikalische Jugendbildung auf Bundesebene. Gefördert würden auch der Wettbewerb "Jugend musiziert" und der "Deutsche Jugendorchesterpreis". Weiter betont die Regierung, dass sie in den letzten Jahren mit mehreren rechtlichen Maßnahmen das ehrenamtliche Engagement in Vereinen und Verbänden gefördert habe. So sei die steuerfreie Übungsleiterpauschale erhöht worden. Weitere Maßnahmen zur verstärkten Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Vereinen und Verbänden der Laienmusik seien nicht geplant, heißt es in der Antwort.