Verfassungsgerichtsurteil zur Rentenbesteuerung im Visier
Berlin: (hib/VOM) Nach der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 6.März dieses Jahres zur Rentenbesteuerung erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/8816). Die Regierung wird gefragt, wie viele Rentner neben ihrer Altersrente zusätzliche Einkünfte beziehen. Die Fraktion will ferner wissen, wie die Regierung die Auswirkungen des Urteils auf Renten von Witwen mit und ohne eigenem Einkommen beurteilt. Auskunft wird zudem darüber verlangt, auf welcher Grundlage die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), beruhen, wonach alleinstehende Rentner mit einer Rente bis 1.500 Euro im Monat und Ehepaare bis 2.500 Euro im Monat keine Steuern zahlen sollen. Die Fraktion interessiert sich ebenso dafür, ob es stimmt, dass bei Einführung einer nachgelagerten Besteuerung der Renten die damit verbundene steuerliche Freistellung der Rentenbeiträge zu einem höheren Nettoeinkommen der Aktiven im Berufsleben führt, die Nettorenten aber nicht entsprechend steigen, weil steuerliche Änderungen sich seit Mitte 2001 nicht mehr auf die Höhe der Rentenanpassung auswirken. Schließlich erkundigen sich die Abgeordneten, ob nach Ansicht der Regierung die so genannte Niveausicherungsklausel verletzt wird, wonach die Regierung verpflichtet ist, "geeignete Maßnahmen" vorzuschlagen, wenn das Rentenniveau 67 Prozent unterschreitet.