Bundesrat: Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes prüfen
Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit ( 14/8747) bleibt hinter den Erwartungen des Bundesrates zurück. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer ( 14/9008) zu dem Entwurf ( 14/8992) hervor. Der Bundesrat hält es für erforderlich zu prüfen, ob die mit dem Gesetz beabsichtigten Ziele einer unabhängigen Risikobewertung und eines fachlichen Risikomanagements erreicht werden können. Die Unabhängigkeit des für die Risikoanalyse und Risikobewertung künftig zuständigen Bundesinstituts für Risikobewertung unter Aufsicht des Verbraucherschutzministeriums bleibe zweifelhaft. Auch würden die inhaltlich oft schwer trennbare gesundheitliche Risikobewertung und das fachliche Risikomanagement formal getrennt. Für die Neuorganisation seien die Zuständigkeiten anderer Bundesressorts und deren nachgeordneter Behörden nicht analysiert worden. Hier hätte es eine zweckmäßige Bündelung der zersplitterten und komplizierten Zuständigkeiten vor allem in den Bereichen Trinkwasser, Gentechnik, Biozidrichtlinie der EU, Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Chemikaliengesetz geben können.
Der Bundesrat befürchtet, dass es wegen dieser komplizierten Zuständigkeiten und Schnittstellen weiterhin zu Effizienzverlusten kommt. Er mahnt ein schlüssiges Gesamtkonzept an. Das BSE-Geschehen vor zwei Jahren sei Anlass für die anstehende Neuorganisation gewesen, heißt es in der Stellungnahme weiter. Tierseuchen und andere Störungen in der Tiergesundheit könnten auch Auswirkungen auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz beim Menschen haben. Daher solle die Regierung bei der Aufgabenzuweisung an das Bundesinstitut für Risikobewertung und an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Tierseuchenbekämpfung angemessen berücksichtigen.
Die Regierung betont in ihrer Gegenäußerung, das Prinzip der künftigen Organisationsstruktur sei die grundsätzliche Trennung zwischen Risikobewertung einerseits und Risikomanagement andererseits. Dadurch werde erreicht, dass die Risiken in der Lebensmittelsicherheit und im gesundheitlichen Verbraucherschutz auf unabhängiger wissenschaftlicher Grundlage bewertet werden. Das Risikomanagement in der Verwaltung sei dagegen gefordert, auch andere Fragen wie Verbrauchererwartungen und wirtschaftliche Überlegungen bei der Abwägung von Handlungsoptionen einfließen zu lassen. Der Entwurf sehe vor, dass die Risikobewertung bei Tierseuchen wegen des Sachzusammenhangs mit der Forschung bei der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere konzentriert wird. Diese solle auch für die Zulassung von Testsera, Testantigenen und Testallergenen zuständig sein. Da das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin aufgelöst werde, würden dessen Zuständigkeiten auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übertragen, das der Fachaufsicht des Gesundheitsministeriums unterstehe. Das Bundesamt solle auch Fragen der gesundheitlichen Bewertung im Zusammenhang mit der Zulassung von Arzneimitteln bei Tieren beantworten, heißt es in der Gegenäußerung. Es sei nicht beabsichtigt, so die Regierung, die Zulassung von Tierarzneimitteln in das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu integrieren. Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Gesetzentwurf lehnt die Regierung überwiegend ab.