Befugnisse geprüfter Bilanzbuchhalter nicht erweitern
Berlin: (hib/NEI) Die Bundesregierung hält es nicht für möglich, die Befugnisse der geprüften Bilanzbuchhalter zu erweitern. In ihrem Bericht zu dem am 1. Juli 2000 in Kraft getretenen siebten Steuerberatungsänderungsgesetz ( 14/9021) begründet sie dies mit der Wahrung eines fairen Wettbewerbs, der Sicherung des Steueraufkommens und Aspekten des Verbraucherschutzes. Für "prüfenswert" wird jedoch eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Steuerberatern und geprüften Bilanzbuchhaltern gehalten. Gesetzliche Neuregelungen für Buchführungshelfer werden in der Stellungsnahme wegen deren Möglichkeit, sich zum geprüften Bilanzbuchhalter zu qualifizieren, abgelehnt. Weiter stellt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung fest, dass Personen oder Vereinigungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU nicht in großem Umfang in Deutschland steuerberatend tätig werden. Die Belange des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbs seien hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Bundesregierung stellt ferner einen leichten Rückgang der Abmahnverfahren fest, betont jedoch, dass dieser nicht unbedingt gegen die Neuregelung des Paragrafen 8 des Steuerberatungsgesetzes (Zulässigkeit von Werbung durch Steuerberater) spreche. Nach ihrer Auffassung hat der Gesetzgeber mit dieser Regelung mehr Rechtssicherheit für die Steuerberater geschaffen. Der Rückgang der Abmahnungen durch die Steuerberaterkammer könnte künftig durch Abmahnungen, die von einzelnen Personen und Unternehmen initiiert werden und die die Werbung selbstständig tätiger geprüfter Bilanzbuchhalter und Buchführungshelfer im Internet zum Gegenstand haben, kompensiert werden.