Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/SAS) Auf Nachfrage der FDP-Fraktion ( 14/8937), wie für in Polen hergestellten Zahnersatz für Bundeswehrsoldaten gehaftet werde, sagt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/9124), dass es sich bei der Auftragsvergabe lediglich um ein deutsches zahntechnisches Fachlabor handele, das seine Fertigung teilweise nach Polen verlagert habe. Davon nicht berührt würden das Medizinproduktgesetz und die CE-Zertifizierung; der Anbieter gewähre sogar eine vierjährige Garantie. Von 635 zahntechnischen Laborbetrieben, die ihre Leistungen bei den Wehrbereichsverwaltungen angeboten haben und dort erfasst sind, hätten in den letzten zwölf Monaten 313 Laborbetriebe Aufträge von 269 zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen der Bundeswehr erhalten. Weiter heißt es, die Einhaltung der Bestimmungen des Medizinproduktgesetzes sei unter anderem dadurch gewahrt, dass Aufträge derzeit nur an Anbieter mit Firmensitz in Deutschland vergeben würden.